Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
499
Einzelbild herunterladen
 

§. 135. Die Scontration.

499

man Baarzahlung, so würde das baare Geld von demletzten Schuldner an den ersten Gläubiger gelangen, undist dieser Schuldner von jenem, an jenen zurück, es hätteeinen Kreislauf gemacht. Durch die Beredung wird nunaber die Baarzahlung ausgeschlossen, und die äobita wer-den bis auf die concurrente Summe gestrichen.

tz. 136.

Juristische Auffassung.

Die Folge der Reihe, wenn mehr als drei Personenscontriren, ist so zu denken, daß immer der Nebenmannrechts Schuldner seines Nebenmannes links ist1. Derletzte Gläubiger rechts hat nun seinen Schuldner, der dieäußerste Rechte bildet, angewiesen^, d. h. beauftragt, demersten Gläubiger, auf der äußersten Linken, zu versprechen,und dieser ist von seinem Schuldner angewiesen, d. h. be-auftragt, das Versprechen entgegen zu nehmen, demzufolgebetrachtet sich der letzte Schuldner rechts als Schuldnerdes ersten Gläubigers links. Es ist damit eine Delega-tion gegeben und zwar mit manäutum äs slipulunäo,von der Delegation unter drei Personen dadurch abwei-chend, daß der Mandant bei diesem Mandat nicht derDelegant ist. Der Delegat zahlt dem Delegatar, ist ersein Gläubiger, durch Compensation, sonst baar oder durch

um zumErcditor den Debitor zu finden, oft sechs, sieben, undmehr Personen herbeibringen, welche sich dann in der Ord-nung, wie Einer den Andern bezahlt, in einen Kreis rangiren.

1) In'dem Dreieck, welches die Delegation, Assignation,Tratte versinnlicht, denke ich mir den Deleganten, Assignan-ten, Trassanten links stehend.

2) Daher brauchen Schriftsteller (z. B. Rioelus), welchedas Institut keineswegs als Assignation auffassen, dennoch dieAusdrücke, sssiAuans, assiAuatus, Ässig'uatai'ius.

32*