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Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich und Einführungsgesetz : Ausgabe mit Anmerkungen und für die praktische Anwendung im täglichen Geschäftsleben bestimmten Formularen, Vertragsentwürfen ... / für den praktischen Gebrauch nach amtlichen Quellen bearb. und hrsg. von der Red. des Reichs-Gesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe
Entstehung
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Verkauf eines Handelsgeschäfts mit Bewilligung der Fort-führung der Firma.

<§ 22 d-I Hand-lSg-jetzbuchs, 4ZZ ff. de« Bürgerlichen Wes-hbuchS.)

Zwischen dem Kaufmann Ludwig Theodor Hoffmann zu Lüneburg und demKaufmann Ferdinand Schäfer, bisher zu Nordhausen, jetzt zn Lüneburg wohnhaft,wird der nachfolgende Vertrag geschlossen:

§ I.

Der Kaufmann Ludwig Theodor Hoffmann zu Lüneburg , Peterstrasze Nr. 4?wohnhaft, ist alleiniger Inhaber der zu Lüneburg unter der Firma L. Theodor Hoffmannbestehenden, unter Nr. 914 in das Handelsregister ciugetrageucu und auf dembezeichneten, dem Herrn Hoffmann eigenthümlich gehörenden, Grundstücke betriebenenKurzwaarcnhandlung.

Das Grundstück ist heute mittels besonderen Vertrages an den KaufmannFerdinand Schäfer verkauft worden.

Dies vorausgeschickt, verkauft der Kaufmann Ludwig Theodor Hoffmauu seineunter Nr. 914 des Handelsregisters eingetragene Kurzwaarcnhandlung mit allenAktiviS uud Passivis, wie solche sich aus Inventar und Bilanz vom heutigen Tageergeben, an den Kaufmann Ferdinand Schäfer für den Kaufpreis von 30000 M,,in Worten dreiszigtauseud Mark.

Herr Schäfer haftet den. Gläubigern des Geschäfts für alle im Betriebe des-selben begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Geschäftsinhabers; alle im Be-triebe begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber als auf den Erwerbcrübergegangen. Ein Ausfall iii den Forderungeu ist Seitens des Verkäufers uichtzu vertreten.

Herr Schäfer ist zur Fortführung der Firma berechtigt.

§ 2.

Von dem Kaufpreise hat Käufer heute baar 20 000 Mark, zwanzigtauseudMark, berichtigt und quittirt Verkäufer hiermit über den Empfang dieses Betrages.Der Rest des Kaufgeldcs von zehntausend Mark wird am I. Oktober d. I. anden Verkäufer berichtigt uud bis dahin mit fünf vom Hundert verzinst.

§ 3.

Die Uebergabe des Geschäfts, sowohl der Geschä^lsmvbilicn, als der Waaren-vorräthc, der Geschäftsbücher nnd Geschä^tspapiere, der Wertpapiere und des Baar-bestandcs ist heute zur Zufricdenbcit des Käufers erfolgt. Dem im Geschäfte ange-stellten Personale ist vou dem Wechsel in der Person des Geschäftshcrrn Kenntnißgegeben und Herr Schäfer als Prinzipal vorgestellt worden.

§ 4.

Die auf dem Gewerbebetriebe haftenden Abgaben gehen vom heutigen Tageab auf Herrn Schäfer über. Etwaige Rückstände für die Vergangenheit bleiben zuLasten des Herrn Verkäufers.

§ 5.

Die Kosten uud Stempel dieses Vertrages sind von beiden Theilen je zurHälfte zu tragen.

Lüneburg , den I. April 1900.

Ludwig Theodor Hoffmann.Ferdinand Schäfer.