Druckschrift 
Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich und Einführungsgesetz : Ausgabe mit Anmerkungen und für die praktische Anwendung im täglichen Geschäftsleben bestimmten Formularen, Vertragsentwürfen ... / für den praktischen Gebrauch nach amtlichen Quellen bearb. und hrsg. von der Red. des Reichs-Gesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe
Entstehung
Seite
8
Einzelbild herunterladen
 

s

Anmeldung des Erlöschens einer Firma zur Eintragung in

das Handelsregister.

(H 3! d-s Hand-ligesetzbiich» )

Betrifft das Handelsregister:Firma Ludwig Schulz(Nr. 216).

Ich, der Kaufmann Ludwig Schulz zu Naumburg, Saalestraße Nr. 44wohnhaft, habe das von mir unter der FirmaLudwig Schulz" betriebeneHandelsgeschäft aufgegeben uud beantrage,

die Firma im Handelsregister zu löschen.Naumburg, den 4. April 19V0.

Ludwig Schulz.*)

An

t>aS Königliche Amtsgericht

zu

Naumburg.

*) Bemerkung: Die Anmeldung ist persönlich bei dem Gerichte zu bewirken oderdemselben in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Welche Behörden die öffentlicheBeglaubigung ertheilen können, insbesondere, ob nur die gerichtliche oder notarielleBeglaubigung genügt, bestimmen die Landesgesetze.