Druckschrift 
Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich und Einführungsgesetz : Ausgabe mit Anmerkungen und für die praktische Anwendung im täglichen Geschäftsleben bestimmten Formularen, Vertragsentwürfen ... / für den praktischen Gebrauch nach amtlichen Quellen bearb. und hrsg. von der Red. des Reichs-Gesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe
Entstehung
Seite
14
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Handlungsvollmacht für einen Handlungsreisenden.

<§z S4 ff. des H-indiligesitzbuchS)

H a n d l un g s v o ll IN a ch t.

Als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter der zu Dresden unter der FirmaLinke & Eggebrccht betriebenen, in das Handelsregister eingetragenen Leinen-handlnng bevollmächtige ich, Unterzeichneter, hiermit den Handlungsreisenden

Herrn Adolf Emil Gutjohannznm Verkaufe unserer Leineuwaaren, zur Bewilligung von Theilzahlungeu, zurStundung und Einziehung der Kaufpreise und zur Quittuugsleistung über dieempfangenen Gelder.

Zur Prozeßführung ist der Herr Handlungsbevollmächtigte nicht ermächtigt.

Die Anzeige von Mängeln der verkauften Waare, die Erklärung, daß eineWaare zur Verfügung gestellt werde, sowie andere Erklärungen solcher Art könnendem anwesenden Herrn Handlungsbevollmächtigteu gegenüber abgegeben werden.

Der Herr Handlungsbevollmächtigte zeichnet:

Linke & Eggebrechtin Vollmacht: Adolf Gutjohann.

Herr Gutsohaun kann die Handlungsvollmacht auf einen Andern nichtübertragen.

Die Vollmacht berechtigt nicht zur Vornahme der oben bezeichneten Handels-geschäfte in hiesiger Stadt, als dem Sitze der Firma, nnd in der Stadt Halle ,woselbst eine Zweigniederlassung des Geschäftes sich befindet.

Leipzig , den 2. März 1900.

Wilhelm Eggebrecht.Inhaber der Firma Linke & Eggebrecht.