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Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich und Einführungsgesetz : Ausgabe mit Anmerkungen und für die praktische Anwendung im täglichen Geschäftsleben bestimmten Formularen, Vertragsentwürfen ... / für den praktischen Gebrauch nach amtlichen Quellen bearb. und hrsg. von der Red. des Reichs-Gesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe
Entstehung
Seite
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Vertrag zwischen Prinzipal und Handlungsgehülfen aufunbestimmte Zeit, bei festem Gehalt, ohne Konkurrenzklausel.

(§z ss ff. d-s Ha»d-laz«M'»-hS,>

Zwischen dem Kanfmanu Ernst Leopold Fritsche, Inhaber des unter derFirmaE. Fritsche" in Wolfenbüttel betriebenen Seidcngcschäfts, nnd dem Hand-lnngsgehülfen Friedrich Heinrich Wünschet wird der nachstehende Vertrag geschlossen:

5 1-

Herr Wünsche! wird in dem Handelsgcwerbe der Firma E. Fritsche in Wolfen-büttel znr Leistung kaufmännischer Dienste, und zwar vorwiegend in der Buchhaltung,auf unbestimmte Zeit angestellt; daneben ist er cmch znr Leistung von Diensten inder Korrespondenz verpflichtet. Znr Thätigkeit eines Verkäufers oder Reisenden ister nicht verpflichtet.

§ 2.

Als Vergütung für seine Dienstleistungen erhält Herr Wünschet ein monatliches,

am Schlüsse jedes Monats zahlbares Gehalt von . . . Mk., in Worten.......Mark.

Der Antritt des Dienstes erfolgt am 1. April 1900.

Wird Herr Wünschet dnrch unverschuldetes Unglück an der Leistung derDienste verhindert, so behält er seinen Anspruch auf Gehalt, jedoch nicht über dieDauer von sechs Wochen. Er ist nicht verpflichtet, sich den Betrag auf dasGehalt anrechnen zn lassen, der ihm für die Zeit der Verhinderung ans einerKranken- oder Unfallversicherung zukommt.

Wird Herr Wünschet durch eine die Zeit von acht Wochen nicht übersteigendemilitärische Dienstleistung an der Verrichtung seiner Dienste verhindert, so behältsich der Prinzipal das Recht vor, für die Zeit der militärischen Dienstleistung denGehalt bis zur Hälfte zu kürzen.

^, ,'§4.. , ' ^'^^ ^.

Das Dienstverhältnis; kann von jedem Theile für den Schluß eines Kalender-vierteljahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden.

5 5-

Das Dienstverhältniß kann von jedem Theile ohne Einhaltung einer Kündigungs-frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Theile?veranlaßt, so ist dieser znm Ersatze des durch die Aufhebung des Dienstverhältnissesentstehenden Schadens verbunden.

§ «.

Als ein wichtiger Grund, der den Handlungsgehülfeu zur Kündigung ohneEinhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, ist es, sofern nicht besondere Umständeeine andere Beurtheilung rechtfertigen, namentlich anzusehen: