Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
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Vorwort

Die vor vier Jahren ausgesprochene Hoffnung, die zweite Ab-theilung des ersten Bandes, welche die Lehre vom Handclsstandeenthalten sollte, bald erscheinen zu lassen, hat sich aus sehr verschie-denen Gründen wider meinen Wunsch nicht verwirklicht. Insbe-sondere stellte sich unmittelbar nach Vollendung der ersten Ab-theilung heraus, daß die Lehre von der Waare, oder das Sachen-recht deS Handels, welchem ursprünglich eine nur cursorischc Be-handlung zugedacht war, überhaupt und schou an dieser Stelleeingehende Erörterung erfordere. Waren nun für diesen Zweckvielfach ueue und umfassendere Untersuchungen um so mehr noth-wendig, als die Doctrin es bisher nahezu unterlassen hatte, dieInstitute des Handelsrechts nach der dinglichen Seite hin zuprüfen, so kam es der schnellen Förderung meiner Arbeit nicht zuGute, daß das während derselben erscheinende, vielseitig anregendeWerk Endemann's, welches sich, zu meiner Freude, eine ähnlicheAufgabe gestellt hatte, mich zur wiederholten Durchdenkung wichtigerFragen veranlaßte. Freilich mit dem Erfolge, daß einerseits meinesehr abweichenden Grundansickten sich wohl noch schärfer durchbil-deten, und daß andererseits die Ueberzeugung sich nur befestigte, wiezur Zeit für die Erkenntniß und Fortbildung unseres bestehendenHandelsrechts allein die auf die Einzelnhciten eingehende geschichtlich-dogmatische Prüfung einen sicheren Fortschritt ermöglicht. DiePrincipien sollen sich in der Durchführung bewähren und schon derVersuch der Durchführung schützt vielfach vor Unklarheit, Verschwom-menheit oder gar Unrichtigkeit; eine Menge derschönsten Prin-cipien" fallen über Bord, sobald man mit der verachtetenCasuistik"Ernst macht.