JnhaltSverzeichniß,
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4) Mehrheit von Pfandrechten.
8. 92. Scheinbare Mehrheit: Afterverpfändung (Not. 1—7); Verpfändungvon Quoten (Not. 8. 9). Wirkliche Mehrheit. Insbesonderemehrere Faustpfandrechte. Construction (Not. 13—23). Concur-renz gesetzlicher Pfandrechte uud mit Convenlionalpfandrechten.Das H.G B. Hypothekarische Succession.....967
H. Das Netmtionsrecht.
§. 93. Begriffsbestimmung. Juristische Natnr und Zweck. Das Reten-tionörecht i st keine exceptiv cioli (Gegen v. Saviguy u. A. DieTheorie Großkopf's Not. 10). Sonstige Irrthümer . . .962
I) Die Voraussetzungen.
8- 94. Bestimmen sich durch die Eigenthümlichkeit des ilolus, gegen welchenda« NetentionSrccht schützt. 1) Das Haben. Gegenstand dessel-ben (Not. 3). Qualifikation des Besitzes. Insbesondere Redlich-keit? (Not. 11—13). 2) Der Gegenanspruch. Eine Forderung(Abweichende Ansichten Not. 14), auch auf Eautionsleistung(Not. 16). Fälligkeit (Not. 17. 18). Verzug, Liquidität, Gleich-artigkeit ? <Nvt. 19—21). 3) Connerität. Nähere Entwickelung.Die natürliche — die gewellte Verbindung (Not. 22—31). Fälleder letzteren — insbesondere I. im L. «ti^u» ob cliiioxrspli. pee.(Not. 32—42)......... 963
2) Die Wirkungen.
§. 96. Verurtheilung zur Leistung gegen Befriedigung des Gegenan-spruchs (Not. 1. 2). Verhältniß zur Compensation (Not. 3),znm SichcrnngSarrest (Not. 4—6), znm Pfandrecht (Not. 7 ff.):I) Das Nelcnlionsrecht greift Platz, wo ein Pfandrecht versagenwürde (Not. 9). 2) Es ist keine acccssonsche Qualität der For-derung (Not. 10. II). 3) Nichlhaflnng des Relinenten als sol-chen für ein gewisses Maß der Sorgfalt. Aufwand. (Not. 12—18). 4) Kein dingliches Recht: s) kein Recht der Befriedig-ung (Not. 19); b) nicht ungetheille Haftung des ganzen Ob-jects <Not. 20—22); c) Herausgabe gegen Caution (Not. 23—27); 6) Erloschen mit dem Aufhören der Netenlion. Rechtsmittel(?!ot. 28—32s); e) Es wirkt nur gegen den Schuldner. (Not.34. Grundsätze von der excepkio cioli und deren verschiedenenArten). Nähere Entwickelung (Not. 36—47). Insbesondere vomNetentionSrccht im Coucurse (Not. 46—69) . . . .961