558 Drittes Buch. Die Waare.
als gewollt gelten, d. h. nicht gerade ein Stück mittlerer Güte vonmittlerer Art und Gattung, sondern ein Stück mittlerer Beschaffen-heit, weder das beste noch das schlechteste noch was dem besten oderschlechtesten ganz nahe steht. Wer 10 Centner „Kaffee" gekauft hat,
heit und Güte der Waare bestimmt werde, auch welche Waaren zur feine-ren, mittleren, ordinären Sorte zu zählen seien. Ties ward mit 8 g. 7St. abgelehnt, nachdem noch hervorgehoben worden, daß der Handelöge-branch, soweit er die Klassen der Waare geregelt habe, selbstverständlichentscheide, und auch durch die Bestimmung des Entwurfs nicht ausge-schlossen werde. Prot. S. 589. SW. I. Nürub. Entw. Art. 278.Prot. S. 1367. II. Nürnb. Eutw. Art. SIS. Zur dritten Lesungward dagegen von Hamburg (Monit. 323) die Streichung der Worte„mittlerer Art und Güte" verlangt, weil, wo nicht besondere Qualität be-dungen worden, jede Waare empfangbar sei, welche als „unverdorbenes oderordnungsmäßiges Handelsgut" erscheine, und eine darüber hinausgehende,wenn auch mir mittlere Qualität nicht verlangt werden dürfe. Man beriefsich ferner auf die zweckmäßige Regel des Rom . Rechts, auf die entsprechendeHambnrgischc Praris, auf die Gefahr pedantischer Auslegung u. s. f. Da-gegen ward vou anderer Seite der Satz des Entwurfs mit den überein-stimmenden Regeln des Preuß. und Französ. Rechts, mit der Anschauungdes Handelsverkehrs (?), wie solche auch in der Hamburgischen Praris her-vortrete, vertheidigt; man brauche anch nicht zu fürchten, daß gerade diemittlere Qualität der mittleren Art werde verlangt werden, weil, wo unterverschiedenen Sorten derselben Galtung ein erheblicher Unterschied bestehe,dieselbe im Handelsverkehr als ganz verschiedene Waaren erschienen. (Dasist richtig, aber nicht entscheidend. Wie, wenn über „Kaffee" contrahirtist?!). Die Streichung ward mit 8 g. 6 St, abgelehnt, Prot. S. 4580— 4583. Gegen die Bestimmung als unzweckmäßig oder unpraktisch er-klären sich: v. Kräwell, C. F. Koch zu Art. 335, Endemann §. 106Not. 38, der Hamburger Commissionsbericht, insbesondere Voigt, N.Archivf. Handelsr. II S. 237 sf. Verständige Vertragöinlcrprctalion wird dieGefahren beseitigen: v. Hahn, Commenlar II. S. 172, Vlnntschli —Dahn, d. Privatr. S. 460. 464, anch oben zu und in Not. 33. Aus-drücklich ausgeschlossen wird die Verpflichtung, für eine nicht bedungeneQualität einzustehen, nicht aber anch die Verpflichtung, Kaufmaunsgut zugewähren, durch die im französ. Handel übliche uud in den hanseatischenHandel übergegangene Elausel tvl «zuvl pvur la lzu-rUtä, toi <zuvl, tvlloq»>.-IW. I>elo.inarre otl.epoi1vin V. Kr. 37. N.Archiv ll. S. 297 ff.Hamb. Usancen beim Baumwollenhandel K, 6 (Hamb . Handelsarchiv S.161). Ueber diese und verwandle Elausel» z. B. die Waare falle wie siewolle": sia (le ecko coinlitiooe s> voxlis i^ilüQläus, äiüc. 6 Kr. 8) inder Lehre vom Kauf.