Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
Seite
568
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Drittes Buch, Die Waare,

Bei mangelnder Bestimmtheit der Quantität, Irrthum oderMißverständnis; über dieselbe") ist zwischen Rechtsgeschäften überciue 8s>c>eiss und über eine nur der Gattung nach bestimmte Waarezu unterscheiden''').

das am Erfüllungsorte gebräuchliche. Das am Ort des Geschäftsabschlüsse.'übliche Maß soll im Zweifel gemeint sein: O.A.G- zu Dresden 1860sZcitschr. f. Handetsr. IV. S. 400 doch wohl nur, weil der EntstehnngS-ort der Forderung im Zweifel als deren Erfüllungsort gilt: Sächs. Gesetzt).§. 11 vgl. §. 782. Den richtigen Grundsatz erkennt an H.G.B. Art. 33k(Württcmb. Entw. Art. 309. I. Pr, Entw. §, 239. II. Pr. Entw. Art.249,I.Nürnb. Entw, Art.279.I1.Nllrnl>, Entw. Art,3I-i), Bei-der Berathungwurde, nach Bri n ckma n»S,95, gellend gemacht, daß im Zweifel Maß und Ge-wicht des OrteS, wo der znr Leistung Verpflichtete seine Haudelsniederlassnnghabe, maßgebend sein müßten, indessen ward ein dahin gerichteter Au-lrag in erster Lesung mit 9 g. 6 St., und ein auf Streichung des ganzenSatzes gcrichteicr Antrag in zweiter Lesung abgelehnt, weil es sich nur umeine snbsidiärc, aber in den meisten Fällen erfahrungsmäßig zutreffendeZiegel handle. Prot, S. 690592. 1367. S. übrigens H.G B. Art. 324,nach welchem als Erfüllungsort in der Regel der Ort der Handels-niederlassung des Verpflichteten gilt.

12) I. 34 0. äs k. ^. (S0, 17». I. 26 <Ie roll, ilub. (34, 5). 1. 36 K. 18. I.99. pr. v. Se. V. 0, (45, 1). vgl, mit I. 172 pr. 0, -Ze k. 1. (50, 17).I. 39 0. <Ie pscris <2, 14). I. 21. 33. äv L. L, (16, 1). A.L.R, I, S§. 2S6. 223. Oestcrr. G,B. §. 915. vorle civil srt. 1162. 1602. Sächs.Gesetzb. § 813. v, S avign y, System VIll, S, 266 scheint diese Grund-sätze hier ganz ausschließen zu wollen. Wie aber, wenn ersichtlich dasMaß des Erfüllungsortes nicht gemeint war, und nicht zu ermittelnsteht, welches unter mehreren gleichnamigen?

13) Ist da« vereinbarte oder übliche Maß als Qualität gemeint, z, B. 100Scheffel 33pfündigcr Weizen, 100 eichene Balken von so und so viel FußLänge, so gelten die Grundsätze von der Qualität §, 62. S.Brinckmauu§. 74 Not. 50. Förster, Preuß. Privatr, I, S. 474. 475. R. Kochim Centralorgan N. F, I. S. 210 ff. O. T. zu Berlin 1859. (Gruchoi'sBeiträge X. S. 129). 1865 (Strielh. Bd. 61 S, 31 ff.)

14) Das A.L.R. I. II. §. 207-211. 589 spricht anscheinend nur vom Kaufciuer Species uud gestattet dem Käufer, sofern er die Waare noch nichtangenommen hat, schlechthin den Rücktritt vom Vertrage wegen Mangelsdes zugesicherte» Umfanges; hat er sie bereits angenommen, so muß ersich mit dem Ersatz des Abgangs begnügen. Allein er soll vor der An-nahme die Wahl zwischen Rücktritt und Nachlieferung des Fehlendenhaben, was bei einem Spccieskauf nicht immer denkbar ist. Koch, Recht