Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
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593
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Abschn. I. Die Sachen. Cap. l. Eigenschaften, §. 64. Werth und Preis. 59Z

Markt" im engeren Sinne geschlossenen Geschäfte berücksichtigen, sodarf doch im Zweifel angenommen werden, daß die Preise der sonstan jenem Platze gemachten Geschäfte nicht erheblich abweichen.Immerhin aber ist auch hier der Beweis der Unrichtigkeit so wenigausgeschlossen, wie unter Umständen die öffentliche Prcisnotirung nurals Grundlage für weitere Untersuchung nach Verschiedenheit derWaare und der Verhältnisse dienen kann*").

richtungen keine hinreichende Zuverlässigkeit sür die Notirungen und keinegenügende Garantie gegen UebcrvortheiUmgen gewährten, daher die ander-weitige Ermittelung des wirklichen Marktpreises nicht abgeschnitten werdendürfe, so wurde doch ebenso bestimmt anerkannt, daß die amtlich no-tirten Marktpreise in der PrariS als die entscheidenden angesehen würden,daß für deren Nichtigkeit die Vermuthung spreche, daß sie einenprimasgeie" Beweis begründeten. Um das auszudrücken und so den sonst schwie-rigen Beweis des wirklichen Marktpreises zn erleichtern, wurde in H.G.B.Art. 353 ausdrücklich die Vermuthung für Richtigkeit der amtlichen No-tiruugen aufgestellt (.Not. 28), und es unterliegt aus inneren Gründen,wie nach dem dargestellten Gange der Verhandlungen, keinem Zweifel, daßdiese Vermuthung sür alle Fälle gewollt ist, wo überhaupt die Höhe desMarktpreises in Frage steht. Prot. S. 667669. 732736. 13941399.2314-2318. 4571-4576. 4590. 4591. Heimsocth, Darstellung S. 87.So auch die PrariS: O.A.G. zu Lübeck (Thöl, Entscheidungögründe Nr.42. 4,1), O.A.G. zu Dresden (Zcitschr. f. Handelsr. IX. S. 578 undAnnalen N. F. I. S. 193 ff.>, und die gemeine Meinung: Thöl I. §.64S. 406Wer auf den notirten Preis sich beruft, hat kunllstiiin intentio-nem für sich", II. S. 833 Not. 14. S. 340 Not. 15. Heise's HandelSr.S- 77. Bcnder, Verkehr mit Staatöpap. S. 192. Mittermaier, d.Privatr. II, §. 539 Not. 36. v. Kräwell und Brir zu H.G.B. Art.353. Gad, Handb. I. S, 272. Stubenrauch, Handbuch S. 456.Aucrbach, Archiv f. W.R. XI. S 354 360 und N. Handclöges. II.S. 139 Endemann, HandelSr, §, 164 Not, 62, v, Hahn II. S. 121.40) HGB. Art. 353oder bei nachgewiesener Unrichtigkeit desselben", vgl.Art, KI2oder falls über denselben oder über dessen Anwendung, inSbe-sonderc mit Rücksicht auf die Qualität der Güter, Zweifel bestehen".Ueber die Vorverhandlungen s. Not. 39. v. Hahn II. S. 120 121Wirdum den notirten Preis verkaust, so ist der Gläubiger (im Falle des Art.311) auch dann nicht vcranlworllich, wenn sich heranssiellen sollte, daßder notirle Preis nicht dem wirklichen Mitlelpreise entspricht, sobald nurder Gläubiger diesen Umstand nicht kannte oder kennen mußte. Wirdunter dem notirten Preise verkauft, so hat der Verkäufer den Beweis, daßder notirte Preis unrichtig und der erzielte der wahre Mittelpreis ist, zu