Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
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622
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622 Drittes Buch. Die Waare.

an den Adressaten oder dessen Stellvertreter im Besitzcrwerb ")und Annahme des einen oder des anderen. Sie kann in der Ver-sendung selber liegen, falls diese entweder ein eonstitutura xossssso-rium des Versenders zum Vortheil des Adressaten enthält^); odereine Besitzübcrtragung an die mit dem Transport betraute Zwischen-pcrson (Spediteur oder Frachtführer sFuhrmann, Post, Eisenbahn ,Schiffers oder Boten u, dgl.) für den Adressaten ">) ohne offenenBissens der Zwischenperson 2°); oder endlich es kann der Adressatohne Tradition des Versenders den Besitz dadurch erwerben, daß dieZwischenperson denselben für ihn ergreift, nur als dann selbstver-ständlich ohne die nicht au den bloßen Besitzerwcrb, sondern an dieTradition durch den Versender geknüpften, weil von dessen Willenabhängigen Rechte, wie Eigenthum und Pfandrecht 2'), Und zwar

abgelehnt, dagegen die Einschaltung der Wortezur Verfügung des Käu-fers" hinterFrachtführer" bez.Persou" beschlossen, weil die Vorschriftdes Entwurfs nur unter der Voraussetzung richtig sei, daß der Fracht-führer zc, im Namen des Käufers mit Entgegennahme der Waare be-auftragt werde. Prot. S. 632-638. So I. Nürub. Entw. Art. 286.Zufolge der gründlichen Diöcussion zweiter Lesung aber wurde nicht alleinder Antrag des Referenten, den Preußischen Eutwurf einfach wiederherzu-stellen, mit 13 g. 3 St. abgelehnt, sondern auch die Streichung aller aufdie Uebcrgabe bezüglichen Vorschriften beschlossen, weil kein Grund vorliege,das richtigere gemeinrechtliche System zu ändern. Prot. S. 13751380.II. Nürub. Eutw. Art. 321 ----- H.G.B. Art. 344. (Gilt nach Brem.C.G. 8- 33, nicht aber nach anderen Einführnugsgcsetzeu, auch beim Platz-geschäft). Die Behauptung Gad's I. §. 104 Not. 123. §. 103Not. 20 ff., daß durch H.G.V. Art. 344 die Theorie des Preuß, Land-rcchts adovtirt sei, widerspricht dem klaren Inhalt wie der Entstehungsge-schichte des Gesetzes, s. auch uutcn Not. 53. Wie Gad auck Eudcmaunz, 112 Not, 13. 2!), während er au anderen Orten Alles ans concreteErwägung stellen will, z B. §. 112 Not, 18. §. 157 Not. 20, s. anchBrinckmannEndemann §. 113, oder auch wohl in der Aufgabe anden Frachtführer nur eine Erfüllung«-(Traditious-?) Offerte erblickt §. 112Not. 3V ff. §. 114; Wächter, Handelsrecht I. S. 202 l?>

17) S. unten Not. 47.

18) Nach den Regeln des §. 65 Not. II ff, unten Not. 40,

19) Unten Not. 39. 40.

20) Oben Not. 8. 9.

21) Oben Not. 9,