Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
Seite
697
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Abschn, I, Die Sachen. Cap, II. Besitz. §. 72. Connossement. ßg?

2. Die Auslieferung darf und muß ohne Rückgabe auch nurEines Connossementseremplars und selbst vor beendigter Reise er-folgen, fallö der Ablader mit Zustimmung des bezeichneten Empfän-gers eines NamenSconnossements die Auslieferung verlangt, da demInhaber eines oder mehrerer Exemplare eines NamenSconnossementsdie dem bezeichneten Empfänger entgegenstehenden Einreden entgegen-gestellt werden dürfen. Wegen der gleichwohl möglichen Weiter-ungen undMachtheile darf jedoch der Schiffer, bei Nichtrückgabesämmtlicher Connossementseremplare, zuvorige Sicherheitsleistung be-anspruchen 22).

6. nur gegen Zahlung der Fracht, der anderweitigenNebengebühren, Liegegelder und Auslagen, soweit solche laut C. vondem Empfänger zu leisten sind; und nur gegen Zahlung oder Sichcr-stcllung der gesetzlich auf den Gütern haftenden Beiträge zur großenHaverci, Bergungs- und Hülfskostcn und ^odmereigelder

Dem Connossementsinhabcr haftet für die Erfüllung der Con-nossementsforderung:

1) Der Nheder, jedoch in der Regel nicht persönlich, sondernnur mit Schiff und Fracht^).

doch wird immer mehr anerkannt, daß er sich durch Deposition befreiendürfe: Abbott p. 413. 414. iient III, p. 300. 301.

32» H.G.B. Art. KK1 S. 4. Art. KK2. Prvt. S. 2223-2230. 4014. g.ssum:I. 1 Z, 37 0. clepos «16. 3). I. 8 §. 3 0. de lex. II. (31). Windscheid§. 334 Not. 2. 4. S. oben Not. 3. Die älteren Gesetze und die Doctrinpflegten auch hier Rückstellung eines oder aller Eremvlare oder Cautions-leistung zu verlangen Not. 24. 26. Pöhls III. S. 461. S. jedochksräessus lir. 41b.

33> H,G.B. Art. 61S. 624. 625. 616. 646 Z. 6. Art. 909. Motive S. 266.Abbott p. 281 ff. 307 kk. Livil Voile ok Aen-rorli s. 1123. 1699.Oben §, 71 Not. 16. Die älteren und zum Theil die noch jetzt üblichenConnossementsformulare Pflegen über alles dies Clauseln zu enthalten:über die Fracht <Not. 4l>, die Havercibeiträge (z. B.mirs betgleiilievoor äe Iisvenje »ser cke vostuimen vsn äer Lee" (Verwert, unddie Havercy nach Usance von der See" (Vors. Schiffer),pg)-inx ^veraxvgccu8tome<i"): über Bodmercigeldcr (z. B. Isrxs e. 30. Holl. H.G.B.683. Portug. 1653. Brasil. 653. Buenos Aires 1307. Ehile 1174.s. auch noch I. Pr. Entw. §. 590 und Verl . Prot. S. 147).

34» H.G.B. Art. 452. 479'S, 3. Art. 607. S. Cropp, Zur. Abhandl. I.S. 467 fs.