Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
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778
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773 Drittes Buch. Die Waare.

des einzelnen Kaufmanns übergeführte Waaren bis zu deren Ueber-gang in den Tctailvcrkehr auch dienen sie zur Deponirung inStreitfällen oder unter sonst geeigneten Umständen ^"). MittelstUebertragung des dem Einliefere;-, dem Eintrag in das Magazin-registcr entsprechend, von der Lagerhausverwaltung ertheilten undregelmäßig an dessen Ordre gestellten Lagerscheines, bei dessen Vor-zeigung sofortige Auslieferung der Waare erfolgen muß und ohnedessen Rückgabe die Ausantwortung in der Regel nicht erfolgendarf 4°), wird, ohne Ortsvcrändcrung und selbst ohne weitere Anzeigean die Verwaltung, das Lagergut, nach Probe, Besichtigung oder Be-schreibung, in beliebigen Loosen"') veräußert und verpfändet. DemPfandgläubiger Pflegt prompter Pfandvcrkauf gesichert zu sein, demEigenthümer dagegen auch vor Verfallzeit Befreiung der Waaredurch Zahlung oder Deposition der Pfandschuld zuzustehen Dem

36) Nur auf Lutrepüts bezicht sich das Span. Gesetz, sowie die im DeutschenZollverein und in den Vereinigten Staaten Nord-Amcrita'S geltenden Vor-schriften (Not. 35 c. i. Not. 36!; die meisten Gesetze haben beide Fälleim Auge, nur werden natürlich die zollpflichtigen Waaren von den zoll-freien gesondert bewahrt Auch die Französischen concessionirten Waaren-magazine können, mit Genehmigung des Finanzministers, zugleich alsLntrepöts dienen. Das Belgische Gesetz Art. 1 §. 2 hat hinsichllich derWaaren im Lutrepot eigenthümliche Bestimmungen über die Ausgabe derWarrants. Oesterr. Ges. §. 2:Die concessionirten ösfentlicheu Lagerhäusersiud je nach ihrer Bestimmung:

1. Freilager.

2. Waarenhäuser, welche zur Aufbewahrung zoll- und steuerfreier, oderbereits verzollter und verfteucrterWaarcn dienen."

39) z. V. D.H.G.B. Art. 323. 347. 407.

40) z. B. Belg. Ges. Art. 3. Oesterr. §. IS. Basier Verordn. §. S. Brasil.H.G.B. 91. Buenos Aires 125. Verfahren bei Verlust deö Lagerschein«:Franz. Ges. Art. 12. Belg, Art. 24. 25. Oesterr. §. 17. Basier z. ?2.Schweiz . Entw. 456. Ditmar a, a. O. §, I4ti. 357. 376.

41) Sehr liberal ist das Englische Frcilagersystcm, welches dem Importeurmannigfachste Bearbeitung der Waare im Magazin gestattet. Soll nurüber einen Theil der im Lagerschein bezeichneten Waare verfügt werden,so ist Theilung desselben, d. h. Ausstellung mehrerer Theilscheine gegenRückgabe deö zuerst ausgefertigte», statthaft. S. auch Belg. Ges. Art. 23.Oesterr. §. 14. I.snx>ois äe Neuvillo a. a. O.

42) Sehr scharf nach Engl . R. und Belgischem Gesetz. S. auch Französ.Ges. Art. 7. L; subsidiärer Regreß gegen VerPfänder und Indossanten