Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
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Drittes Buch. Die Waare.

nach Uebereinkommen der Betheiligten der Lagerschein diesen Cha-rakter trägt °'):

1. Tie von Kaufleuten über vertretbare Sachen oder Werth-papiere an Ordre ausgestelltenVerpflichtungöscheine"

2. Die von staatlich zur Aufbewahrung beweglicher Sachenermächtigten Anstalten an Ordre ausgestelltenAuslieferungsscheine(Lagerscheine, WarrantS)", gleichviel, ob die darin verzeichnetenWaaren vertretbare sind, und ob die ausstellende Anstalt als Kauf-mann gilt 2»).

Von ihrer Uebertragung gelten durchaus die Grundsätze derOrdreconnosscmente °°). Zu ihrer Verpfändung genügt Uebergabe

Das Musterformular eines Franzosischen Empfang- und Pfand-Scheines,wie er von der Französ, Bank festgestellt ist, lautet:

klsxssins xenersux gxrsss par I'etst.Serie ^. keeeM»« k vrär«. Ar. ^

II s ete äepose pse II ... . -

äemeuisnt ü,_ les marclisnilises ci-spres äesixuses

vensnt äe ^_ psr--

Aumäros ä'entree su msxs^in

Lntrepüt reel des vousnes

ä'octroi... ......

des Sels........

äes Sucres inclixenes . ,kntrepöt libre ........

l.e LIiek 6e kuresu,

?iomkre, essisce et maiizueäes colis

?iature et poills brütäes insrclismlises

?sris >e

I-'^öministrsteur.

Alsxssins lZenersux SArses psr I'etgt,Serie ^. ^Varrsut Orärs. Ar. ^

II s ets äepose psr KI ... .

Ganz ebenso wie das keospisse.