Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
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Drittes Buch. Die Waare.

einander folgenden ErWerber sich häufig der äußerlichen Betrachtung

nahi-zu entzieht 2); daß dem entsprechend der Eig>?nthumserwerb nichtum dcS subjcctiven Gcbrauchöwcrtbcs, sondern um des zwar schwan-kenden, aber doch objectiven Tauschwcvtheö ^) willen zu geschehenpflegt, begründet freilich eine sehr erhebliche thatsächliche Verschieden-heit vom bürgerlichen Verkehr und bildet sogar die wirthschaftlicheGrundlage eigenthümlicher Handclsrechtssätze, nöthigt indessen keines-wegs, an Stelle des festen EigenthumöbegriffS den völlig unbestimm-ten Begriff eineö Rechts an dem Tauschwert!) zu setzen, noch denUmsatz der Eitler aus einem Umsatz der dinglichen und obligatori-scheu Rechte in einen abstracten Wcrthumsatz zu verflüchtigenDie mit solcher Al'straction verbundene Verwischung alles Unter-schiedes der Sachen- und Forderungsrechte ist nicht allein mit denüberall anerkannten juristischen Grundprincipien unverträglich, son-dern widerstreitet auch den eigensten Interessen des Verkehrs Denndie Grundlage auch der Handelsoperationen mit Sachgütern bildetstets die Waare als körperliches Gut, daher das Eigenthum, als daöden Körper vollkommen deckende ^) Recht Auch der Händler willregelmäßig nicht den Geldwerth der Waare, sondern die Waare sel-ber, freilich als Werthträger, häufig aber sogar ohne vorwiegende

2) Durch mehrfaches cvn^tilutum pogse-isoriu», und anderweitige Benutzungvon Mittelspersonen, insbesondere vermöge der auf Inhaber gcstelllen oder inblanco indossirten Waarenpapiere (oben §. 65. 66. 69-76), kann imLaufe einer Stunde die Waare ihren Besitzer und Eigenthümer Hunderl-mal wechseln, ohne jeden an ihr selber wahrnehmbaren, ja auch nur über-haupt bleibend erkemibaren Vorgang. Wird auf eine Hunderlmal girirleWaarcnanwcisung geleistet, so gilt;, als habe der Assignat dem erstenAssignanlen und jeder Assignanl seinem Assignatar geleistet. Oben z. 76Not. 7-9.

S) Oben §. 64.

4) So Endemann §, 76 ff. §, 103, 112, und sonst. S, dagegen oben Z, 61Note 31, §, 64. Not, 6, Zeitschr. f. Handelsr, IX S, 68-72, VIII. S.647649. R, Koch in Busch's Archiv V. S. 529 ff VII. S, 451 ff.Mit Eudemann's theoretischem Irrthum verknüpft sich auch eine durchausunrichtige Auffassung der praktischen Vorgänge im Handel, Die Traditionzuförmlichem", d. h, wirklichem Eigenthum soll die verschwindende Aus-nahme (Z. 77 Not. 20 8- 103 III. a. E,) bilden!

5) Oben §, 40 Not 4,