Drittes Buch. Die Waare.
zweifelhaft, die Protokolle gewähren keinen Aufschluß, und eS mußhier der Grund durchschlagen, daß eine stricto Auslegung den wohl-thätigen Zweck des Gesetzes vereiteln") würde. Im Speditions-und Frachtvcrkchr mindestens erscheint eine solche Unterscheidungund demgemäß« Erkundigungspflicht des Spediteurs bez. Fracht-führers völlig unthunlich. Oder sollte etwa auch gar dem Zwischcn-frachtführer oder Zwischenspediteur eine Erkundigung darüber zuge-muthet werden, ob der erste Ablader ein Kaufmann und die Ablad-ung in dessen Handelsbetrieb erfolgt sei'?)?
3. ES steht nur wegen connerer Forderungen zu. Allgemeinwegen aller Forderungen, welche aus demselben Geschäft, durchwelche das Gut in die Gewahrsam deS Gläubigers gekommen ist,stammen oder mit diesem Geschäft in natürlicher oder gewellter Ver-bindung stehen Darüber hinaus dem Commissionär zwar wegenaller Forderungen aus lausender Rechnung in Kommissionsgeschäf-ten^), nicht aber auch wegen anderweitiger Forderungen.
4. Es steht nur zu, sofern der Berechtigte die Gewahrsamdes Pfandobjects unmittelbar oder mittelbar, z. B. durch Konnosse-ment u. dgl. erhält, und währt nur so lange, als die Gewahr-
11) I. 18. I. 25 v. l!e >ex (1, 3). kimixnius lexes interprelsnilse sunt, quov<i>u»tg5 rsrum cvuservetur. MIls juris rstio sut se^uitgtiü bvnixni-tss »Ltitur, ut quse sslubriter vn> utilitctte Iwminum introäucuntur, eslws ckurwre interpretstionr contra ipsoium couuiwiluin proäucsmuz 31Iseveritstem.
12) Allerdings köiuue der Zwischeuspeditcur u. dgl. ein Pfandrecht erlangen,welches der erste Spediteur nicht hatte, weil der Contrahent des Zwischen-spediteurs, nämlich der erste Spediteur, aber nicht der Contrahent desersten Spediteurs, Kaufmann war. v, Hahn II. S. 389. Allein dannkönnte der Zwischenspedilcur jedenfalls das Pfandrecht des ersten Spe-diteurs uicht gellend machen. Diese» Schwierigkeiten entgehen Lab andS, 467 ss. u, v. Hahn II. S. 488 ff. durch die Annahmepcines eigenenPfandrechts des Zwischcnfrachlführcrs für die Forderungen auch derVormäuner.
13) Oben 8- 94. Not. 22 ff. Lab and S. 452. 465. 473 fs. CentralorganN, F. II, S. 65 ff.
14) Auch ist das noch wahre sionneritäl. Oben §. 94. Not. ZI ff. z. 96.Not. IS. Ueber die Geschichte dieses Satzes s. 8- Not. 31 — 35.39 46. 55. 60. 62. 63. 66. 67. 73.
15) Oben K. 73. Not. 24. 1) 3V. §. 7 5. Not. 77. 2) s. Z. 7 6. Not. 17. 63.v. Hahn II. S. 357 vgl. S. 130. 131. 132. 339. 437. Nicht ganz