Abschu. I. Die Sachen, Cap IV.Pfand- u. Retentionsr. §. 96. Kaufm. NctenlionSr. 1()55
Gläubiger die Sache zum Zwecke seiner Sicherung zurückbehält, stattsie auf Verlangen des Schuldners oder auch ohne solches, aber seinersonst bestehenden Verpflichtung gemäß, an diesen oder der schuldne -rischcn Verfügung entsprechend zu restituiren Zweck dieser An-zeigepflicht ist, den Schuldner vor Schaden zu bewahren und ^hicanedeS Gläubigers zu verhüten ^°'). Es genügt Anzeige in beliebigerFormel; daß der Schuldner von derselben Kenntniß erhalten habe,ist nicht erforderlich, sofern nur der Gläubiger die nach Lage derSache angemessenen Schritte gethan hat^). Unter Umständenkann ^) die Anzeige schon in Weigerung der vom Schuldner gefor-derten Herausgabe liegen, Anzeige von dem bevorstehenden oder ge-schehenen Verkauf ist nicht erforderlich, da der Verkauf ohnehin nurnach durchgeführtem Processe zulässig ist ^),
3) Wegen Weigerung der Herausgabc ungeachtet rechtzeitigenAngebots anderweitiger zulänglicher Sicherstellung
?ie Schadenscrsatzpflicht besteht regelmäßig gegen den Schuld-ner, kann aber auch bestehen gegen dritte ^°') Personen, derenRechte^durch unbefugte Netention oder durch Weigerung der Heraus-gabe verletzt sind. —
V. Die vorstehenden Erörterungen gewähren die Losung einernoch immer viel behandelten, wichtigen Streitfrage.
mittelbar nach Empfang des Gegenstandes oder der Fälligkeit der For-derung, wie Auerbach, N. Handelsgcs. I, S, 293.
100) Dadurch ist ein bestimmter Zeilpunkt für die Anzeige gegeben. AndersLa band S. 498. 499, der die Frage auf die Entschließung des Gläu-bigers stellt, das Netennonsrecht ausüben zu wollen, v. Kräwel, inBusch's Archiv X. S. 30 ss. erachtet den Zeitpunkt für maßgebend, woder Neliuent erfährt, daß der Schuldner über die Netentionsobjectezu seinem Nachtheil verfügen will. Nichtig formnlirl, aber nicht mitüberall zutreffenden Beispielen, v. Hahn a. a. O.
101) Protok. S. 1349.
102) Brir S. 328.
103) Unrichtig Wolff a a. O. S. 263.
104) A.G. zu Cöln (Zcilschr. f. Handelsr. IX. S. 173.,
105) La band S. S00.
106) Oben Not. 09. 69.
107) z. V. gegen den vom Schuldner verschiedenen Eigenthümer, Pfand-gläubiger zc.
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