Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
Seite
1074
Einzelbild herunterladen
 

1074

Drittes Buch. Die Waare.

werden. Nicht erst durch die Münzprägung wird Geld geschaffen,sondern nur die Benutzung deö schon vorhandenen Metallgeldes er-leichtert und gesichert'), indem genau nach Qualität und Quantitätbestimmte und bezeichnete GewichtStheile Metalls dem Verkehr über-lassen werden 6). Je einfacher diese Qualitäts- und QuantitätS-vcrhaltnisse bestimmt sind (metrisches System) und je constantersie sind, um so größerer Dienst wird durch die Münzung dem Ver-kehr geleistet. Der Barren ist überall die älteste Form des Metall-

nummus ^o,u»5 (später >,ov^uo?), d.h. eigentlich Satzung» danndie Ncchnungömünze in Silber, welche den Werthausdruck zwischenKupfer und Silber enthält, das Silberäquivalent für die Rcchnungöein-heit in der Kupferwährung in dem sicilisch-italischen (dann Römischen)Geldsystcm. Der Nöm. Sesterz, der sicilische ^o,',u^->?. S. Mommsen,Rom. Münzgesch. S. 81. 189 ff. Hultsch S. 206. 291. Später all-gemein. Abgeleitet nomisms. I. 27. §, 4 0, 6o zur» (34, 2). I. 28.0. äs usukr. (7, 1). v. In, IX. 21 ds lslss monet-,.

man ets von der ersten Münzstätte sür Silber, dem Tempel derJuno Nalherin, Mommsen S. 301. 366. S. virksen, msnusle Ii. v.Von dieser zufälligsten Bezeichnung die modernen Ausdrücke: monosie,mono?, Münze.

^es, der Kupferbarren, dann die älteste Münze, das KupferaS unddessen Theile, endlich jede Münze, ja überhaupt alles Geld. I. 159 0.Se V. 8. (SV, 16). S. Dirks en s, v. ses.

kecunis: das Hccrdenvieh als Geld; mit Thierbildern oder sonstgemarkte Kupferbarren; alle Münze; alles Geld; alles Gut, S. virkseo». k. v. Oben §. 99. Not. 36.

?ecunis sixnsta, aes sixnstum s. Not. 5.

kecunis nuinersta s. unten §, 102. Not. 8.Es gibt Müuzen, welche uicht Geld sind: niemals waren, wie Me-daillen (Schau-, Denk-, Ehrenmünzen u. dgl.), Zahl-Rechen-Pfennigeu. dgl,, oder aufgehört haben es zu sein, wie alte, verrufene Münzen

unlen §, 104 a. E. Auch solche Münzprägung ist mitunter gesetzlich be-schränkt, z. B. für Medaillen in Frankreich : vs llo? 5. v. monnsie Z. 75

78. Klüber, Oesfenll. Recht des Teutschen Bundes §. 424. Rau I.§. 264, Not. 1.

7) §. 99. Not. 33, Unten §. 101 ff.

8) Die öfter« gezogene Parallele zwischen gemünztem Metall und genau ab-gewogenen und sortirten anderen Waaren, z. B, von Thee, Taback,Zucker, welche der Staat in Packelen, die nach Sorte und Gewicht be-zeichnet sind, in Umlauf setzen würde, ist vollkommen zutreffend. Unten§. 102. Not. 25. .