Zlbschn. II. Das Geld. Cap. II, Münze. §. 100. Barren u. Münze. Geldwert!). 1077
ein gewisses Güterquantumsondern eS ist realer Werthträ-ger und zwar Metallwerthträger: eS vertritt nichteinen gewissen Werth, sondern es schließt solchen, undzwar in Form deö Edelmetalls, in sich. Aus dem entge-genstehenden, sowohl in der Theorie häufig vertretenen, wie in derPraxis bethätigten Irrthum fließen zwei scheinbar ganz entgegen-gesetzte, und doch auf der gleichen Grundlage fußende, wissenschaft-lich wie für daö Wirtschaftsleben gleich gefährliche Behauptungen:
1. Der Werth deS Metallgeldes, als eines bloßen Werth-zeichenS, beruhe auf dem Belieben der Menschen, insbesondere derStaatsgewalt. So wesentlich die canonistische Lehre, und mit ihrdie theoretische Rechtfertigung aller Münzverschlechtcrung unter Bei-behaltung des gleichen MünznamenS, der absoluten Zwangskurseu. a. m.
2. Der Werth des Metallgeldes beruhe zwar auf dessen wirk-lichem Werthgchalt, allein für diesen sei es nur Zeichen, könne da-her durch jede andere Sache, welche den gleichen Tauschwerth, ge-genwärtig oder durch den Credit realisirbar, in sich trage, voll-kommen ersetzt werden 22). So bestehe kein specifischer Unterschied
Irrthums gezahlt. Denn der Satz ssque msleri-, korma, puvlics per-cusss »zum clominiumque non rsm ex üubstsntikl praebst, qu«m exqnsntitste, will keineswegs sagen, daß der Stoff für das Geld gleich-gültig sei, sein Werth nicht in dem Metallwerth seine Grundlage habe,sondern daß nicht dieser Stoff für sich, also dessen Gebrauchswert!), son-dern dessen Bedeutung als Tauschgut, der Tauschwerth der Mctallgeld-quantität, das Entscheidende sei, S, auch Böcking, Pandckten I.§. 77. Not. 16.
21) So schon einzelne Physiokralen, auch S. Oppenheim, die Natur desGeldesS. 14ff. Schaffte §.60. Hauptvertreter dieser Ansicht SlscleoS:die allgemeine Anweisung, wie Brod-, Milch-, Haarschneide-Zettcl, Eiscn-bahnbilletS, Postmarkcn :c. Specialanweisungen seien.
22) So die Theorie Endemann's, Handelsr. §. 79 sf., und nach ihmv. Scheel, Jahrb. f. Nationaloek. Jahrg. IV. Bd. I. S. 12 ff. —,beruhend auf der Annahme einer von der Geldwirlhschaft principiell ver-schiedenen Creditwirthschaft — oben §. 99. Not. 22. Am ausführlichsten,wenngleich in etwas verschiedener Wendung, wird diese Ansicht vonUsclevä, ckictionsr? s. v. creM, currenc)', bsnknote und sonst, verthei-digt. Denn wenn derselbe zwar bcstreitet, daß das Geld ein bloßesWerthzeichen sei, aber doch zugleich behauptet, daß es einen bloßen Cre-