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Drittes Buch. Die Waare.
») Der Metallwerth. Münzfuß.§. 101.
Der Metallwerth i) ist der Tauschwert!) des in dem Metall-geld enthaltenen Gewichts von reinem Edelmetall. DaS reine Metallheißt fein, das mit minder edlem Metall versetzte rauh, der ZusatzdeS minder edlen Metalls Legirung oder Beschickung. DieGewichtsmenge deS einzelnen Münzstückes an reinem Edelmetallheißt dessen Feingehalt, auch Feingewicht. Das BruttogewichtdeS einzelnen Münzstückes.' Schrot oder Nauhgewicht. DasVerhältniß des Feingehalts zum Schrot: Feinheit, Korn oderLöthigkeit-).
verfallt die vorzüglich durch Savigny vertretene Theorie, nach welcherlediglich die öffentliche Meinung bestimmt, ob und inwieweit etwas Geldsei, daher der Kurs schlechthin und allein den wahren Geldwerth darstelle— im Znsammenhang mit der Hintenansetzung des GesctzesrechtS gegen dasschwankendere Gewohnheitsrecht. Wenn der Staat auch nicht alles Geldmacht, so macht er doch gewisse« Geld zum StaatSgeld, Unten §. 104. 105.S, auch Beseler, Deutsches Privatrecht §. 122. Kuntze, Jnhabcrpap,S, 429 sf.
1) Früher meist „innerer Werth" genannt, z. B. Oestcrr. G.B, Z. 983. 989.Das ist nicht genau, weil der Werth des Metallgeldes nicht schlechthinsein Stoffwerth ist.
2) Für letzteres die französischen Ausdrücke titre (ZexrS äe tmesse, propor-tivn äe mstsl tm). vkevglier p. 35. 223 fs. In den Römischen Quel-len nots, der Strich auf den Probirstein: Mommsen S.799 Not. 211.Die Ausdrücke Feingehalt und Feinheit oder Korn werden auch verwir-rend promiscu« gebraucht. Die Feinheit wird jetzt, nach Vorgang desfranzös. MünzsystcmS, allgemein nach Tausendsteln (milliemes) berechnet:Wiener Münzverlrag Art. 7. Pariser Münzvertrag vom 23. December1865 Art. 10. Die ältere Mllnzsprache theilte eine Masse von le-girtem Silber in 16 .Lothe ü 18 Grän, so daß ein Korn von jetzt0,9 damals 14,4 lölhig hieß; und eine Masse von legirtcm Gold in 24Karate: k 12 Grän, so daß ein Korn von jetzt 0,9 damals 21,6 karätighieß. Die Englische Eintheilung ist noch jetzt: für Silber 12 vunceszu 20 pcnn^veixlits und für Gold 24 Osrsts zu 4 Lrsins zu 4 gusrts.S. Rau II. §. 236 u Tabelle §. 239 a. E. — Das Einthalerstück nachdem Münzfuß von 1857 hat ein Schrot oder Gewicht von V„ Zollpfund;Feingehalt Zollvsund rein Silber; Feinheit 0,9, also °°°/,<„» Silber