Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
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Abschn, II. DaS Geld. Cap. II. Münze. §. 104. ZwangSkurS u. Währung. 1117

Werth solcher Wcchselsummen bestimmt sich somit regelmäßig nachdem Kurse eines Sichtwechscls über dieselbe Summe auf den betref-fenden Wcchsclplatz (Währungsplatz). Jedoch nicht schlechthin. Wärez. B. die betreffende fremde Geldsorte am Zahlungsplatze zur Zahl-ungszcit wirklich verwendbar oder gar gcsuchl, so würde der Werthder Wcchsclsumme mindestens um die Verscndungökosten höher sein,und würde der Kurs des Wechsels sich lediglich in den Gren-zen des Geldkurses bewegen"). Somit findet in dem hier voraus-gesetzten Falle zwar regelmäßig der Geldkurs seinen Ausdruck indem Kurse eines Sichtwechscls von dem Zahlungsplatze auf denWährungsplatz, und bildet nur ein Element dieses Wechselkurses-,er kann aber auch einen davon unabhängigen Charakter tragen.Wird kein von dem Wechselkurs verschiedener Geld-kurs notirt, so darf angenommen werden, daß als Geld-kurs der kurze Wechselkurs gelte. Dieser Satz hat wichtigeConsequenzen ^).

2) Die Hetdwerlhberechnung. ZwarnMurs. Währung.§. 104.

Bei Berechnung des Werthes einer Geldsorte, in welcher Zahl-ung geleistet ist oder geschehen soll, ist sür Barrengeld lediglich derMetallwerth maßgebend, da hier der Werth sich nur durch den Fein-gehalt bestimmt. Annähernd auch, aber nicht schlechthin für gemünz-tes Geld. Denn die Münze ist ein zu Geld besonders fabricirterund beglaubigter Barren, und hat darum einen von dem bloßenStofswcrth möglicherweise verschiedenen Fabrikationswerth Ebenso

46) Z> B> es ist in Frankfurt Verwendung für NapotconSd'or vorhanden.Der Werth der Wechsclsumme in Frankfurt würde sich lediglich in denGrenzen des Geldkurses zwischen Gulden und Napoleonod'or bewegen.

47) S. unten z, 105. g. E.

I) Im Jnlande, unter Umständen auch im Auslande. S. §. 103 Note.16. 20. S. auch Wagner, Banken S. 37. 38. Dies ist der entscheid-ende Grund gegen den Metallwerth, nicht, was v. Zavigny S. 452454anführt! daß neben dem Metallgeld anch Papiergeld vorkomme, denn dasPapiergeld vertritt immer nur ein gewisses Quantum Metallgelds. 8. 107 fs.; noch, daß der Satz nur auf Geldoarlehen anwendbar wäre'

Goldschmidt. Handbuch des Handelsrechts. 71