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Drittes Buch. Die Waare.
ES kommt seiner ConsumtionSbcstimmung in um so höhcrem Gradenach, je öfters es von Hand zu Hand geht: Ein Thaler, welcherjährlich hundertmal umläuft, .muß als Umlaufmittel für hundertThaler gerechnet werden, weil er die gleichen Dienste verrichtet, wiehundert Thaler, welche jährlich nur einmal von Hand zu Handgehen. Daher die Quantität des umlaufenden Geldes gleich ist derQuantität dcö vorhandenen multiplicirt mit der Zahl seiner Um»laufsfälleund der Geldbedarf eines jeden Landes (Platzes) sichnicht allein nach der Menge und Größe der durch Geld vermitteltenWerthübcrtragungen bestimmt, sondern auch nach der SchnelligkeitdeS Geldumlaufs, sowie nach der Menge und Umlaufgeschwindigkeitder Gcldsurrogate °).
Als Sache ist das Metallgeld Gegenstand des Besitzes, Eigen-thums, Pfandrechts und anderer dinglicher Rechteder Eigcnthums-klage'°) und anderen dinglichen Klagen unterworfen, so lange cSnicht consumirt ist. Nur tritt seine Konsumtion schlechthin schondurch Ausgabe, ja durch unerkennbare Vermischung mit anderemGelde ein; insoweit ist daher gegen den redlichen Besitzer die Bindi-cation ausgeschlossen, wogegen der unredliche Besitzer gleichwohlhaftet, weil er böölich den Besitz aufgegeben hat»). Gilt der Grundsatz
v) Mill S. 3S7. 358.
6) Nau I. §. 26S sf. Röscher I. ß. 123. NebeniuS S. 97. 114. Wag-ner, Geld- und Creditlhcorie S. 111 ss. Schäffle §. 70. OppenheimS. 78 ff.
7) Jnventarisirung: H.G.B. Art. 29. Ueber Pfandrecht f. oben Z. 6SNot. 29.
7s) ES mag dahingestellt bleiben, inwiefern die neuerdings von Bremer,Krit. Vicrteljahrsschr. X. S. 27 ff. entwickelte Ansicht von den dinglichenRechten an Quantitäten richtig ist; für das Geld trifft sie jedenfalls nichtzu; als Gegenstand des Eigenthums, der Viudication u. f. f. ist nie eineSumme von Geldstücken als solche, sondern ist nur jedes einzelne Geldstückbez. deren Gesammtheit anzuerkennen.
8) Mit der rei vinckicstio, seliu ack ex!>ib., conckictio sine csuss, unter Um-ständen conckictio lurlivs. S. auch Wiudscheid §. 342 Not. 6. v. Sa-vigny Oblig. II. S. 144. I. 11 §. 2. I. 14. I. 19 §. 1. I. 31 §, 1 0.äe k, v. (12, I). I. 46 v. cke conck. inck. (12, 6). I. 67 cke 1. v. (23, 3).I. 24 8. 2. cke red. auct. juck. (42, b), >. 78. I. 14 H. 8. I. 17. I. 94§. 2 cke solut. (46, 3). 2. ^ quib. sl. lic. (2, 3). I. 8 L. ckepos.(4, 34). Locke civil Art. 1233. Bekanntlich tritt sonst durch eine bloße