Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
Seite
1208
Einzelbild herunterladen
 

1208

Drittes Buch. Die Waare.

einerseits nicht über das wirkliche Bedürfniß ^) nach diesem Um-laufsmittel hinausgehen und andererseits nicht den Charakter einesZahlungsmittels gegen den Emittenten verlieren, also nicht den Um-fang der voraussichtlich innerhalb einer nicht zu langen Zeit an denEmittenten zu leistenden Zahlungen überschreiten, darüber hinausmuß die jcderzeitige Einlösung^) gesichert sein. Am schlimmstenfreilich steht es, wenn gar die Scheidemünze durch Papiergeld ersetztund so die Geldfiction potencirt ^) wird.

Der Zwangskurs gehört nicht a«) zum Wesen des Credit-geldes. DieS erfordert nähere Erläuterung.

Vereinigten Staaten von Amerika , s. v. Hock, Finanzen S. 565 ff.Insbesondere vsre>. Thalsächlich Pflegen nicht wirthschaftliche Prin-cipien, sondern die Bedürfnisse des Schatzes den Umfang der Emission zubestimmen.

42) Man könnte ein Marimum per Kopf der Bevölkerung aufstellen wollen,wie bei der Scheidemünze; doch ist zu bedenken, daß der Bedarf in Han-dels-Jndustrie - und Ackerbau-Gegenden sehr verschieden ist. Auch ist nicht,wie häufig behauptet wird, die Quantität allein entscheidend, da ein ganznormales Quantum bei mangelndem Credit oder bei Erschütterung desCredits, z.B. durch Krieg, wie Uebermaß wirken kann. SchaffteS. 152.

43) Nichtden Bedarf an UmlaufSmittcln" Nau I. §. MI. Schäffle§.79. Wagner, Geld- und Crcdittheorie S. 70 ff. denn je mehremitlirt wird, je mehr wächst das Bedürfniß, schon durch Vertreibungdes Metallgeldes. Das richtige Princip für Staatspapiergeld deutet anO. Michaelis, Vierteljahrsschr. f. Volkswirthsch, III. S. 105. 106,

44) Bei crcditweiser Ausgabe muß hinreichende Sicherheit für die Rückzahlungbestehen. Preuß. V. über die Darlchnskassenscheine vom 18 Mai 1366,§7 4-6.

15) Z B, 10 kr. - i/i« fl. 1/450 Pfd- rein Silber, I Stück Papier10 kr. Münzscheine statt der Scheidemünze schon im 18 Jahrhundertin Schweden; in Rußland. In Oesterreich schon früh (v. Stubenrauch,Commenlar z. b. G.B. III. S. 183), durch Ges. v, 17. November 1863wurden die Münzscheine zu 10 kr. (ehemals 6 kr) auf 4 Mill. fl. be-schränkt, durch V. v. 25. Mai 1866, s. auch Ges. v. 25. Aug. 1366, auf12 Mill, fl erhöht In Amerika Papierscheidemünze zu 5 Clö. und sonst,auch iu Gestalt von Brief- und Stempelmarken <v. Hock, Finanzen S.448. 461). Zerschnittenes Papiergeld dafür in Amerika sogar festeNormen: Berechnung nach dem Umfange I (v. Hock S. 450),

46) Die Gegner s. Not. 5.