Nbschn. II. Da« Geld, Cap. IV. §. 108.Papicrgcld, JnSbes. Papicrg. Papicrwährg. 1215
Auch Papiergeld mit vollem Zwangskursc kann ein einlöslichcösein, nur daß unter dem strengsten Systeme natürlich die Einlo'S-lichkeit ausgeschlossen ist. Verboten ist die Ausgabe uncinlöslichenPapiergeldes mit Awangskurs (gegen Jedermann) im Gebiete deSWiener MünzvcrtragS Der Umlauf fremden Papiergeldes isthäufig untersagt ^). —
Rußland im 17. Jahrhundert, wo der Rubel Kupfermünze auf '/„ bis^/ü« des Rubels Silber gesunken und schlichlich von der Regierung mitd. h. noch unter dem Mctallwcrlhe (1^/z°,») eingelöst worden ist!(Brückn er S. 45 ff. 65. 66). Die Russischen Fünfkopckenstüäc iu derMitte des 18. Jahrhunderts wnrdcn allmähtich auf Zweikopckcustnckc de-preciirt (Brückner S. 77 ss). Die Schwedischen „Münzzeichcn", 1710—1719, in Kupfer, welche I Thaler Silber rcprttseutirten, und ursprüng-lich von den Staatskassen eingelöst werden sollten, erhielten absolutenZwaugskurö, nur nicht gegen die Bank, wurden schließlich auf i/^, späterauf 1/9, herabgesetzt, abgesehen von werthloseu Obligationen für(Brückner a. a. O.). S. auch oben §. 104 Not. 62, und über dieEntwerthung des Papiergeldes u. dgl. oben Not. 1. 61. 65. Daß einegroße Krisis dieser Art ohne Bankerutt geendet hätte, ist nicht bekannt,doch macheu hoffentlich die Vereinigten Staaten von Amerika , durch be-sondere Verhältnisse begünstigt, eine Ausnahme. Gegen die dortigen Ban-keruttempfchlungen s. deu Finanzbericht des Amerikanischen SchatzsekretärsM'Culloch vom 4. December 1865 (v. Hock S. 544 ff., vollständig inSocisl 8oionci: revion' vol. II. p. 2—39. ?ievv-?ork 1366) und, gegenAmerikanische Verdrehungen, v. Hock, S. 565 fs.73) W.M.V. Art. 22 — Ausnahmen sollen bis zum 1. Januar 1859 ab-gestellt werden. Solches gibt es auch zur Zeit iu Deutschland nicht mehr,ausgenommen die (entarteten) Noten der Ocstcrreichischeu Natioualbank —s. §. 199. Zu dieser Klasse gehörten die Französischen Assignaten, seitdem Decret v. 16. April 1790, und Mandate; die Oesterreich. Lancozctlel1797—1811, Anticipatious- und Eiulösungs-Scheiue 1811—1820, Reichs-schatzscheiue 1849—1854; die Preußischen Tresorscheine während der Jahre1306—1813; das Papiergeld der V. Staaten vvu Amerika seit der (5on-greßakte vom 25, Februar 1862, s. auch Cougreßakle v. S, März 1363,30. Juni 1864, 23. Januar 1865 (Am 30. November 1865 circnlirlen 640,780, 351 Dollars Zwangspapiergeld slexal tcniler notes oder I-nvkuI mone)^davon 426, 231, 389 0. v. Lt. llotvs. Stand am 1. Juni 1366: v. HockS. 537. 536); die Russischen NeichScrcditbillcte, deren Einlösung seit dem1. November 1863 eingestellt ist, und von welchen am 1. Octobcr 1665
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