Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
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1216 Drittes Buch, Die Waare.

Das Papiergeld verliert seine Geldeigcnschaft durch Entstel-

noch 649, 082, 600 Rubel circulirteu: Goldmann S. 100 ff.; wohlauch die Hessisch-Darmstädtischen Grundrentenscheine vor dem Ges. vom2(i. April 1364, welches für das neue Papiergeld Einlösungspflicht begründethat; häufig sogar Banknoten f. §. 109. Daneben gibt es:

Einlösliches Papiergeld mit Zwangskurs, z. B. das NiederländischeStaatspapiergeld; das Papiergeld der Thüringen 'schen Staaten, mitAusnahme des Großherz. Sachsen-Weimar ; das ehemals Kurhes-sischc Papiergeld.

Uneinlööliches Papiergeld ohne ZwangSknrs, z. B. die Eisenbahn-scheine der Leipzig -Dresdener Eisenbahngesellschaft, welche nur fürdie Kassen dieser Gesellschaft gesetzliches Zahlmittel sind.

Einlööliches (oder auch wohl unemlöslicheö) Papiergeld ohne oderdoch mit nur beschränktem Zwangskurs (Not 47. 03); z. B, dieOesterreich . Bancozettel 1762-1796; die Russischen Reichs-Baiico-Assignationen seit 17681812, mit mehrfachen Schwankungen(Goldmann S. 12 ff.); das Staatspapiergeld der meisten DeutschenStaaten, wie Preußen , Sachsen, Württemberg, Baden. InPreußen bestanden ursprünglich verschiedene Einlösuugskassen fürdie Tresorscheine: Verordnung vom 4. Februar 1306 §. 3, V. vom

4. December 1809 §. 4. ö; später uur das Realisations-Comptoirzu Berlin : V. vom 17. Januar 1820 §. 18. Cab. Ordre vom21. December 1824. Ges. v. 7. März 1850. S. Voigtel Zeit-schrist f. Gesetzgeb. u. Nechtöpfl. I. S. 402. Keyßncr, eoä. II.

5. 104 ff.

Das Bremer Handelsblatt Nr. 849. 851 gibt für den NorddeutschenBund 33, 245, 460 Thlr. an, oder 1, 3 Thlr . per Kopf; davon aufPreußen , einschließlich der neuen Landeötheile, 18,270,918 Thlr. oder 0,8per Kopf. (Das Preuß. Ges. v. 29. Februar 1368 gibt nur 18,250,000Thlr. an, davon 10,400,000 in ^ppoints ä, 5 Thlr . und 7,850,000 Thlr.in ^ppoints s 1 Thlr.; ursprünglich nur 15,842,347 Thlr., doch sind dieKurhessischen Kasseuschcine 1.1 Mill. Thlr. ^j und die Noten der NassauischenLandesbank s2,500,000 fl.) in Preußische Kassenanweisungen umgewan-delt). Das Königreich Sachsen hat 12 Millionen Thaler 5,1 Thalerper Kopf. Das Großherzogthum Hesse» (als Ganzes) 2,457,142

3 Thlr. per Kopf. Anhalt 955,000 Thlr. 4,9 Thlr. per Kopf.Schaumburg-Lippe 372,000 11,8! Mecklenburg -Slrelitz 500,000 --- 5.Die übrigen Staaten durchschnittlich 3 Thlr. per Kopf. Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg , Lippc-Detmvld und die freie» Städte habe» gar kei»StaalSpapicrgeld. Ebenso nicht Bayern vor dem Ges. v. 4. Sept. 1866.Baden hatte Ende 1665: 3 Mill. fl. 1,20, Württemberg 3 Mill. fl. 0,93 st. per Kopf, Bayern seit 1366 unverzinsliche Kassenanweisungen