1216 Drittes Buch, Die Waare.
Das Papiergeld verliert seine Geldeigcnschaft durch Entstel-
noch 649, 082, 600 Rubel circulirteu: Goldmann S. 100 ff.; wohlauch die Hessisch-Darmstädtischen Grundrentenscheine vor dem Ges. vom2(i. April 1364, welches für das neue Papiergeld Einlösungspflicht begründethat; häufig sogar Banknoten — f. §. 109. Daneben gibt es:
Einlösliches Papiergeld mit Zwangskurs, z. B. das NiederländischeStaatspapiergeld; das Papiergeld der Thüringen 'schen Staaten, mitAusnahme des Großherz. Sachsen-Weimar ; das ehemals Kurhes-sischc Papiergeld.
Uneinlööliches Papiergeld ohne ZwangSknrs, z. B. die Eisenbahn-scheine der Leipzig -Dresdener Eisenbahngesellschaft, welche nur fürdie Kassen dieser Gesellschaft gesetzliches Zahlmittel sind.
Einlööliches (oder auch wohl unemlöslicheö) Papiergeld ohne oderdoch mit nur beschränktem Zwangskurs (Not 47. 03); z. B, dieOesterreich . Bancozettel 1762-1796; die Russischen Reichs-Baiico-Assignationen seit 1768—1812, mit mehrfachen Schwankungen(Goldmann S. 12 ff.); das Staatspapiergeld der meisten DeutschenStaaten, wie Preußen , Sachsen, Württemberg, Baden. InPreußen bestanden ursprünglich verschiedene Einlösuugskassen fürdie Tresorscheine: Verordnung vom 4. Februar 1306 §. 3, V. vom
4. December 1809 §. 4. ö; später uur das Realisations-Comptoirzu Berlin : V. vom 17. Januar 1820 §. 18. Cab. Ordre vom21. December 1824. Ges. v. 7. März 1850. S. Voigtel Zeit-schrist f. Gesetzgeb. u. Nechtöpfl. I. S. 402. Keyßncr, eoä. II.
5. 104 ff. —
Das Bremer Handelsblatt Nr. 849. 851 gibt für den NorddeutschenBund 33, 245, 460 Thlr. an, oder 1, 3 Thlr . per Kopf; davon aufPreußen , einschließlich der neuen Landeötheile, 18,270,918 Thlr. oder 0,8per Kopf. (Das Preuß. Ges. v. 29. Februar 1368 gibt nur 18,250,000Thlr. an, davon 10,400,000 in ^ppoints ä, 5 Thlr . und 7,850,000 Thlr.in ^ppoints s 1 Thlr.; ursprünglich nur 15,842,347 Thlr., doch sind dieKurhessischen Kasseuschcine 1.1 Mill. Thlr. ^j und die Noten der NassauischenLandesbank s2,500,000 fl.) in Preußische Kassenanweisungen umgewan-delt). Das Königreich Sachsen hat 12 Millionen Thaler — 5,1 Thalerper Kopf. Das Großherzogthum Hesse» (als Ganzes) 2,457,142
3 Thlr. per Kopf. Anhalt 955,000 Thlr. — 4,9 Thlr. per Kopf.Schaumburg-Lippe 372,000 — 11,8! Mecklenburg -Slrelitz 500,000 --- 5.Die übrigen Staaten durchschnittlich 3 Thlr. per Kopf. Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg , Lippc-Detmvld und die freie» Städte habe» gar kei»StaalSpapicrgeld. Ebenso nicht Bayern vor dem Ges. v. 4. Sept. 1866.Baden hatte Ende 1665: 3 Mill. fl. — 1,20, Württemberg 3 Mill. fl.— 0,93 st. per Kopf, Bayern seit 1366 unverzinsliche Kassenanweisungen