Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
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Abschn II. Das Geld. Cap. IV, §. 109. Geldcreditpapiere. Jnsbes. Banknoten. 1221

ches man ausschließen will; theils auf dem Bestreben, das staatlichePapiergeld und wohl auch die Noten der privilegirten Banken vorConcurrenz zu schützen; theils endlich auf wohlwollender Fürsorgegegen die Gefahren, welche dem Verkehr aus dem Umlauf nicht ge-hörig fundirter oder doch nicht sicher einlöslicher Geldpapiere aller-dings erwachsen können^), welche aber erfahrungsmäßig durch solchesVerbot nicht abgewehrt werden (Gefälligkeitswechsel, Wechselrei-terei) 1"), und in höherem Maße sich an das staatliche und staatlichprivilegirte Papiergeld als an das Geldcreditpapier zu knüpfen Pfle-gen ").

Durch ihren thatsächlichen Umlauf als Zahlungsmittel werdendie Geldcreditpapiere nicht zum Papiergeld im Rechtssinne, wenn-gleich sie wie das Metallgeld, so auch das Papiergeld aus ihrer Al-leinherrschaft als Umlaufsmittel verdrängen '^). Indessen muß hierder primäre und der secundäre Ausstellungszweck dieserPapiere unterschieden werden

In der Regel werden dieselben vorwiegend zum Zwecke derBeurkundung und Sicherung von Forderungen, oder zum Zwecke derEinziehung von Forderungen und gewährter Credite, also für mehroder weniger individuell bestimmte Geschäftszwecke im einzelnen Fall

IS) Die beiden letzten Gründe z, B. bei v. Savigny, Obligationenrecht II.S. 124126.

16» Ein Haus mit einem GeschäftSi,apitcl von 10,000 Pfd. St. hatte Wechsel-verbindlichkeiten von 900,000 Pfd. Die in Hamburg 13S7 (Handelskrisis)abgestempelten Wechsel beliefen sich auf circa 993 Mill. Mark Banco(Nasse. Zeitschr. f. Staalswissensch. 21 S, 140).

17) Horn, Bankfreiheit S. 369 ff. 381 fs. 410 ff.

18) Nebenius S. S43 Not.*. Wagner, Geld- und Credittheorie S. 107 ff.119. Selbst die Banknoten werden auch im Jnlande durch die bequeme-ren Wechsel z. B. in Lamashire circnlirten Jahre lang Wechsel ganz wieBanknoten, in Beträgen von S bis zu 10,000 Pfd. St., häufig mit zahl-reichen, bis zu 120 Indossamenten versehen, tZUbsrt, s prsetical tres-tise on b-mkinx 1865. vol. II. p. 452, I. p. 64. vlievalier p. 63,Anweisungen (Checks), Coupons u. dgl. vertreten.

19) Angedeutet schou von Busch, Geldumlauf Buch VI. S. 299. Nicht er-schöpfend und zum Theit nicht richtig v. Savigny, Obligationen:. II.S. 117 Not. u. Kuntze, Inhabers). S. 410. Tiefer sucht einzudringenVoigtel, Zeitschr. f. Nechtspfl. u. Gesetzg. in Preußen I. S. 466 ff.