VI
Vorwort.
Das Verdienst solcher Arbeiten, wenn nur mit rechter Umsicht undSorgfalt uutcruommen, ist keineswegs gering; als nächste Hülfsmittelfür die Handhabung des Gesetzes sind sie geradezu unentbehrlich; wennmit vollständiger Beherrschung des Rcchtsstoffcs eine selbständige Ent-wickelung der Grundsätze und ihrer Konsequenzen erstrebt wird, wiein dem gediegenen Commentar von Fr. von Hahn, ist zugleich derbleibende wissenschaftliche Werth gesichert. Auch die Veränderungen,welche durch das Gesetzbuch iu dem Deutschcu Haudclsrccht hervor-gerufen sind, erscheinen so gewichtig und umfassend, daß eine Be-nützung der früheren Literatur und Praxis nur mit großer Vorsichtgeschehen darf, überhaupt nicht mehr das bisher geltende Recht, son-dern der Inhalt des Gesetzbuchs den Mittelpunkt der Darstellungbilden muß. Indessen sind doch nur überaus wenige Sätze desselbenvöllig neue, und selbst diese greifen überall mit ihren Wurzeln in denfrüheren NechtSzustand, in die Doctrin und Praxis zur Zeit der Ent-stehung des Gesetzbuchs zurück, sind nur aus diesen heraus vollkommenzu begreifen; die weit überwiegende Mehrzahl aber hat bereits ganzso, oder doch wenig anders, als das Gesetzbuch sie enthält, sei es all-gemein, sei es in einem oder dem anderen Theile Deutschlands , wennauch nicht immer unbestrittene Geltung gehabt, und ist durch das Ge-setzbuch uur firirt, oder zur allgemeinen Anerkennung gelangt, mit-unter freilich durch ihre Stellung in dem neuen Zusammenhange auchmodificirt worden. Wcun nun, trotz zahlreicher Bedenken im Einzel-nen, trotz der Mißstimmung, welche sich in weiten Kreisen an dieletzten Stadien seiner Entstehung knüpft, das Deutsche Handelsgesetz-buch als eine nationale That freudig begrüßt und dessen Einführungin allen Theilen Deutschlands nach Kräften gefördert werden mußte,so darf doch noch nicht der vcrhängnißvollc Irrthum, an welchemschwer genug der Ncchtszustand zahlreicher Deutscher Läudcr gekrankthat, erneuert werden, daß mit der Schaffung eines neuen Gesetzbuchsdie ganze Arbeit vieler Jahrhunderte über Bord geworfen werdenmüsse. Vielmehr ist hier der Wissenschaft die nächste und wichtigsteAufgabe gestellt, die unvermeidlichen Nachtheile dieser, wie jeder Codi-fication, die formelle LoSreißung des durch sie begründeten Nechtszn-standcs von der Vergangenheit, durch dcu Nachweis des geschicht-lichen Zusammenhanges möglichst auszugleichen, und überall andiese Vergangenheit anknüpfend, die Ergebnisse der bisherigen Wissen-