Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Vorwort.

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schaft für die Erkenntniß und Fortbildung des geltenden Rechts zuverwerthen. Dieser Betrachtungsweise gilt das Deutsche Handelsgesetzbuch nicht als ein in sich fertiges und ab-geschlossenes Werk, sondern alsErzeuguiß uud nur einst-weiliger Abschluß eines bald längeren, bald kürzerengeschichtlichen Entwickclungsprocesscs, als dessen Gliedallein es seine wahre Stellung und Beleuchtung ge-winnt.

Ungeachtet daher dieses Buch das Handelsrecht auf derGrundlage des Deutschen Handelsgesetzbuches darstellensoll, war ich doch, soweit mir Kräfte nnd Wissen gestatteten, überallbemüht, auf die geschichtlichen Quellen desselben zurückzugreifen, mögendiese sich im Römischen Recht, in Germanischen NcchtSanschauungcn,in dem Handclsgcbrauch und der Wissenschaft des späteren Mittcl-altcrs wie der Neuzeit, iu neueren Gesetzgebungen, deren Doctrin undPraxis ausweisen lassen. An diesen Weg geschichtlicher Forschungknüpft sich zugleich das unmittelbar praktische, für den Handelsverkehrbesonders wichtige Interesse, in genetischer Entwickelung denNachweis führen zn können, wie weit die Uebereinstimmung im Rechtder Europäischen Völker reicht, wo verschiedene Grundanschauungeubestehen, oder trotz gemeinsamer Grundlage abweichende NcchtSsätzezur Geltung gelangt sind. In späterer Einzclforschung wird Manchessich sicherer feststellen, werden die verschiedenen Qucllcnkrcise schärferals in meinen Zwecken und den Grenzen meiner Aufgabe lag, sichsondern lassen doch darf ich in dieser Beziehung auf das uothwcn-dig einzuhaltende Maß und auf die Schwierigkeit einer fast vorarbeits-loscn GcsammtdarstcllunI hinweisen.

Dies gilt insbesondere von dem zweiten Buche, der Lehre vomHandel und den Handelsgeschäften, wo, in Ermangelung fester posi-tiver Anhaltpunkte, mir wenige unter den zahlreichen und schwierigenGrundbegriffen bisher Gegenstand genauerer geschichtlicher oder auchnur dogmatischer Untersuchung gewesen sind. Selbst die hier, wieüberall, durch Schärfe und Klarheit ausgezeichneten ErörterungenTh öl's, dessen Verdienste, wie um die Wissenschaft dcö Handelsrechtsüberhaupt, so auch um meine eigene wissenschaftliche Förderung ich