Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Jnhaltöverzeichnih.

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mann, Handelssache (Not. 3) sind mit ausschließlicher Rücksicht aufdie in dem H.G B, selbst enthaltenen Rcchtssätze, bez. ans die Rang-ordnung der Quellen, festgestellt, 1) Ohne gleichzeitige Regelung derprocessualischen Seite, H, G, B, Art 3. Die Einsiihrnnas - undErgä'u.umasgcsche (Not, 6, 6s), 2! Ohne Rücksicht auf Concurs- u,Bautcruttrccht (Not, 6). 3) Ohne Rücksicht auf die sonst für denKaufmauusstaud und den Handelsbetrieb geltenden Regeln des öffent-lichen Rechts a) Alle durch das H G,B an den Kaufmannsstandgeknüpften Verpflichtungen und Rechte gelten für jede Person,welche im Sinne des H,G,B.'s Kaufmann ist (Not. 7, 3). b) JedesHandelsgeschäft im Sinne des H.G.B.'s gilt als solches trotz parti-kulärer Verbote, e) An der prwatrcchtlichen Natur der Handelsge-schäfte und Handelsgcwerbe ändert nichts, daß zu deren Betrieb staat-liche oder Gcmeiudcconccssionen erforderlich nnd ertheilt sind; daß de-ren Gegenstand oder Ertrag dem Staat oder soust einem öffentlichenZwecke dient; daß deren Subject der Staat, die Gemeinde, kirchlicheOrden nnd Gcnosscnschastcu sind. Nähere Untersuchungen nach dempriucipalen Zweck des Betriebs (Not 12), Insbesondere Banken:H, G. B, Art 5 S. 2. (Not, 13), Frachtgeschäfte der Staalspostcn,Staatseiscnbahueu u. dgl. H, G, B.Art 421 (Not, 14), DieEin-führuugsgesetze (Not, 15)........340

HI. Einseitige und zweiseitige Handelsgeschäste.

§. 45. H. G. B. Art. 277. Bedeutung des Gegensatzes. Rechtsgeschäftezwischen Kaufleuten, zwischen Kaufmann und Nichtkaufmanu, zwischenNichtkausleutcn. Verhältniß des Gegensatzes zu dem System der Han-delsgeschäfte überhaupt. Auch das nur einseitige Handelsgeschäft wirdregelmäßig für beide Theile nach Handelsrecht beurtheilt, Processua-lische Gruudsätze (Not, 7) . .......3S3

IV. Handelszweige. Insbesondere Groß- und Kleinhandel,Fabrik und Handwerk.

tz, 4K. Handelszweige: I. Nach dem Gegenstand. II. Nach dem Grundge-schäst. III, Nach der Ortsbczichung nnter den Contrahentcn. IV.Nach der staatlichen Richtung, V. Nach dem Transportwege. VI, NachArt nnd Umfang des Betriebs. Groß- nnd Kleinbetrieb unterliegenrcrschiedcnen wirthschaftlichen Gesetzen, die natürlichen Unterschiede inder socialen Stellung der Unternehmer (Not. 5: geschichtliche Ueber-sicht) und der Art ihres Geschäftsbetriebs sind häufig zu rechtlicherBedeutung erhoben, Abgreuznngsversnche zwischen Groß- uud Klein-handel (Note K Arten des Kleinhandels), Fabrik uud Handwerk (Not,