Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Jnhalisverzcichniß.

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9I3d). Bedeutung der Gegensätze für Privathandels- und Proceß-recht (Nol. 14-IS), Der Standpunkt des DH.G.B.'s: Die Kra-mer, Trödler, Höker, Hausirer, Schisser, Fuhrleute, Wirthe aller Art,Apotheker, die meisten Handwerker gelten als Kanflcnte (Not. 1924c,). Ausnahmen von der Gleichstellung des GroA- und Kleinbe-triebs: 1) Gewisse Geschäfte gellen im Falle des Kleinbetriebs nichtals Handelsgeschäfte, und diejenigen Aerverblreibeuden, deren Gewerbesich ans diese Geschäfte beschränkt, nicht als Kaufleute: H.G.B. Art.272 Z. I. 3. S. Art. 273 S. 3. (Not. 25 2S). 2) GewisseKlassen der Kaufleute sind von den wichtigsten Instituten des kauf-männischen Standccrrchls au Zuschlössen, die Kaufleute »rinderenRechts:H, G- B. Art, 10. «Not, 28u38>, Die Grenze zwischen Fabrikund Handwerk ist nicht gesetzlich festgestellt (Not 39 39d>. Nie-mand kann zugleich Vollkanfmann nnd Kaufmann minderen Rechtssein (Not. 40). Classisication der Handwerker nach Art und Umfangihres Handwerks- uud sonstiges Geschäftsbetriebs S. 394399. Hand-werkcrassocialionen. Snbsidiäre Geltung des H.GB's Art. 10. DieEinsührungsgcsetze (Not. 4649 ....... 365

Cap. II. Die einzelnen Handelsgeschäste.

Die Grundgeschäfte.I. Objective oder absolute.

1) Die Auschafsung zur Veräußerung.

8. 47. H. G, B. Art. 271. Z. I. I. Kauf oder anderweitige Anschafsung.Welche Rechtsgeschäfte sind Anschaffung? Insbesondere vom Erwerbdes Producenten. II. Gegenstand duscs Geschäfts. Waaren. Werth-Papiere, nicht nnvcrbriefte Forderungen, Geld. III, Zweck der An-schaffung, 1) Weitervcränßcinng. Veränßerungsgcschäste, 2) Bezie-hung zwischen Anschaffung uud Veräußerung: Spcculatious- undRealisationsgcschäft. Anschaffung zum Zwecke des Gebrauchs oderVerbrauchs, Veräußerungen des Producenten mit oder ohue vor-gäugige Be- oder Vercubeiluug der Productc (landwirtdschastlichc Pro-ductiou, Bergbau :c. Not. 33. Anschaffungen zum Zwecke der Be-sser Verarbeitung oder besseren Veräußerung: Not, 34) Die Ncali-sationsvcränßernng nur subjcclivcs Handelsgeschäft (Not, 35).3) Die Absicht der Veräußerung muß zur Zeit der Anschaffung er-kennbar für den anderen Theil vorliegen. 4) Nothwendigkeit princi-paler Gcwilinabsicht (Not, 52: Consumvereine, Nshstofsvcrcine, Pro-duclivasssciationcn). Richtung der Sperulation. IV, Veräußerungin Natur oder uach einer Be- oder Verarbeitung, Verwendung zurFruchtcrzenguug. Bloße Zulhalcu, Nebensachen, Arbeitsmiltcl . . 403