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Einleitung.
Verordnung v. 9. Dez. IS 09 wegen Mortification der an einengewissen Inhaber, und wegen des Lsscnllichen Aufgebots der an jeden Inhaberausgestellten Privat-Schuldvcrschreibuugen und Urkuudeu. Gesetz v. 17. Juni1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsvcrpflichtnng anjeden Inhaber enthalten. Ges. v. 26. April 183 5 über Verträge zahlungs-unfähiger Schuldner zum Nachtheil der Gläubiger. Ges. v. 16. Juni 1835wegen des Außer- uud Wiederinknrösetzcns der ans jeden Inhaber lautenden Pa-piere. Cab. Ordre v. 23. September 1835 wegen des Rcchtsverhältnissesder Eigenthümer von Slromfahrzengen zu den Führern derselben und der Schisss-sührcr zu den Schifssknechten. N. v. 19. Januar 1836, den Verkehr mitspanischen uud sonstigen aus jeden Inhaber lautenden Staats- oder Kommnnal-schuld-Papieren bclresfeiid. Ges. v. 31. März 1838 wegen Einführung kür-zerer Verjährungsfristen. Ges. v. 3. November 1838 über die Eisenbahn-nnternehmungen. V. v. 13. Mai 1840, den Verkehr mit ausländischen Pa-pieren betreffend. Cab. Ordre v. 14. Juli 18 41 über das Verhältniß derStromjchisser zu den Befrachtern, sowie zu den Empfängern der Ladungen. Ges.v. 4. Mai 1 84 3 über die Umschreibung außer Kurs gesetzter oder zum Umlaufunbrauchbar gewordener, unter öffentlicher Autorität auf jeden Inhaber ausge-fertigter Papiere. Ges. v. 4. Mai l843 über das Wicderinkurösetzen der un-ter öffentlicher Autorität auf jeden Inhaber ausgefertigten Papiere. Ges. v.9. November 1843 über die Aktiengesellschaften, V. v. 24. Mai 1844, dieEröffnung von Aklienzeichnungen für Eisenbahnuiuernehmungeu und den Verkehrmit den dafür ausgegebenen Papieren betreffend. Allgemeine Gewerbeordnungvom 17. Januar 1345 und V. v. 9. Februar 1849, betreffend die Er-richtung von Gewerberäthen nud verschiedene Abänderungen der Allgemeinen Ge-werbeordnung. Ges. v. 3. April 1847 über die Errichtung von Handelsge-richten (nicht ausgeführt). V. v. 6. Jauuar 1849 und Ges. v. 15. Februar1850, betreffend die Einführung der Allgemeinen Wechselordnung für Deutsch-land . (Durch erstere, Provisorische, Verordnung ist das landrechtliche Wechselrecht,durch das zweite Gesetz auch der Abschnitt von Handelsbillets und Assignationens^ll. 6. §. 1250—1304^ außer Kraft gesetzt). Konkursordnung v. 8. Mai 1855.Ges. v. 9. Mai 1855 über die Befugniß der Gläubiger zur Anfechtung derRechtshandlungen zahlungsfähiger Schuldner außerhalb des Konkurses. Ges.v. 1. Juni 186N, betreffend die Aufhebung verschiedener Bestimmungen überden Verkehr mit Staats- uud anderen Papieren, sowie über die Eröffnung vonAktienzeichnnngen für Eisenbahnunlernehmungen.
IV. Das Handelsrecht des Allg. Landrechts und der Allg.Gerichtsordnung wurde in die meisten während der französischen Re-volutionszeit und Kriegszeit neu- oder wiedergewonnenen Landes-theile durch besondere Patente eingeführt, ausgenommen im Bezirkdes Appellationsgerichts zu Cöln, und in den Gebieten des gemei-nen Rechts (Bezirk des Appellationsgerichts zu Greifswald , wo auch