Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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8. 10. Quellen und Literatur des Handelsrechts. Codificationen, Preußen . 41

das Schwedisch-Pommersche Seerecht vom 15. Februar1805, gebaut auf das Schwedische Seerecht v. 1667, galt; des Ju-stizsenats zu Ehrenbreitstein ; in den Hohenzollerschen Ländern). Vonden aufgeführten Ergänzungsgesetzen sind einige für den ganzen Um-fang der Monarchie erlassen. Dagegen galt bez. gilt dasselbe außer-halb Preußens: in Ostfriesland und Grafschaft Lingen (KönigreichHannover), Anöbach und Baireuth (Königreich Bayern), in einigenDistrikten des Großherzogthums Sachsen-Weimar .

V. Ueber den Stand der Handelsgesetzgebung in Preußen vor der neuesten Deutschen Gesetzgebung vgl. Heise's HandelsrechtS. 11, Dedekind, Abriß S. 111 u. Gelpke in dessen Zeitschriftfür Handelsrecht Heft 3. S. 205210. Selbstverständlich galt sub-sidiär das bürgerliche Recht, von dem das Handelsgesetzbuch nureinen besonderen, nicht einmal selbstständigen Theil bildete. DasGewohnheitsrecht galt nur äußerst beschränkt zur Ergänzung desgeschriebenen Rechts (A. L. R. Einl. §. 3. 4. 49. 60), wurde jedochdurch Uebereinkunft der Kaufleute vielfach durchgesetzt.

VI. Die Literatur war äußerst dürftig, und ging meistnicht über mangelhafte Kompilationen hinaus.

Dahin gehören: (Mallinckrodt), Handlungsrechl für die Preußischen Staaten. 4. Ausg. Hamm 1339. I, W. Sch unken, Das Preußische Han-dels- und Wechselrecht 2 Bde. Elberfeld 1621. 1854. Mirus, Die Grund-sätze der Preußischen Handelsgesctzgebuug, mit Rücksicht auf die neuesten Verord-nungen, systematisch dargestellt. Berlin 1834. C. C. E. Hiersemenzel, Preu-ßisches Handelsrecht. Berlin 1856. Bielitz , Praktischer Commentar zum all-gemeinen Landrechte für die Preußischen Staaten. Bd. VI. (Erfurt 1828) S.308 758. * C. F. Koch, Allgemeines Landrecht mit Commentar in Amer-kungen, 4 Bde. (zu Th. II, tit. 8). Berlin . Bd. I, Vierte Aufl. Bd. IIIV.Dritte Aufl. 1862. 18L3. Die zweite Auflage des dritten Baudes enthält nochden Commentar zu A.L.R. II, 8, die dritte bereits das'Deutsche Handelsgefetzbuch.* C. F. Koch, Lehrbuch des gemeinen Preußischen Privalrechts. 2 Bde. (Bd. I.Z. 4024S0), Berlin. 3. Aufl. 185/. 1858. * F erd. Fisch er, Preußens kauf-männisches Recht. Gesetzbuch, Lehrbuch und Commentar zc. für Kaufleute undJuristen. Breslau 1856.

VII. Zeitschriften und Sammlungen gerichtlicherEntscheidungen vgl. unten §. 31.

Das französische Handelsgesetzbuch.

8- 10.

Aeltere Gesetze und Literatur vgl, §. 6. IV. §. 8. II. III.