Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Z. 11. Quellen und Literatur des Handelsrechts. Codificationen. Rußland. 6Z

mäßigen Gesetzgebung dieser Länder vorbehalten. Die unter demVorsitz des Ungarischen obersten Landrichters (^uäsx eurias) zusam-mengetretene Conferenz stellte demnächst im Wesentlichen das ältereUngarische Privatrecht auch in Handels- und Wechselsachen wiederher, und der zustimmende Beschluß des Ungarischen Landtags vom21. Juni 1861 trat, in Folge der vorher zugesicherten kaiserlichenSanction, in Kraft. Dadurch ist auch, den entschiedenen Wünschensogar des Ungarischen Handelsstandes entgegen, selbst die allgemeineDeutsche Wechselordnung für Ungarn wieder beseitigt.

Die Abweichungen des neuesten Handels- und Wechselrechtsvon den oben dargestellten Gesetzesartikeln enthält folgendes Werk:

A. D., Das Ungarische .Civil- und Strafrecht nach den Beschlüssen derJuder-Curial-Conferenz. Wien 1861.

Vgl. auch die gründliche Darstellung von Blooig: Das wiedereingeführteUngarische Handels- und Wcchselrecht mit dem allgemeinen Deutschen Handelsge-setzbuche uud der allgemeinen Deutschen Wechselordnung verglichen (Zeitschr. fürHandelsrecht Bd. V. S. 446 ff.).

VI. Rußland.

Lelissröi-, Histoirs äu eoininsres clö laliussie. ?ari8 1785(Deutsche Uebersetzung mit Zusätzen von Hammerdörfer. Leipzig 1789). Beer II. S. 498 ff. Mittermaier II. §. 43 Not. 15.

1) Aeltere Sammlungen und Darstellungen des Russischen Handelsrechts:

G. F. Nagel, Bibliothek der Handlung, oder Sammlung russisch kaiser-licher Ukase uud Handelsverordnnngeii 7 Thle. Petersburg 18161819.

F. G. v. Buuge, Darstellung des heutigen Russischen Handelsrechts, mitRücksicht auf die Deutschen Ostseeprovinzen. Riga 1829.

2) Das jetzige Russische Handelsgesetzbuchdie Handelsord-nung" in 5 Büchern und 2589 Artikeln, bildet, mit der Verordnungüber die Reichskreditanstalten und der Verordnung über das Fabrik-und Handelsgewerbe, den XI. Theil des Russischen Gesetzcodex(S^voä «alcöilmv), welcher mit dem 1. Januar 1835 in Kraft getre-ten und in der 1842 erschienenen zweiten Ausgabe allein in legalemGebrauche ist. (Jedoch ist 1857 eine neue Ausgabe erschienen. Auchfür die Handelsordnung?)

3) Inhalt.

Erstes Buch. Vom Rechte zum Handel. Art. 1 434. ErsterAbschnitt. Vom Handel aus Scheine. Art. 4265. Erstes Hauptstück. Vom