78
Einleitung.
Justice Park, Sir John Bailey, maßgebenden Einfluß auf die Aus-bildung festerer Principien gehabt. Ein schnellerer Proceßgang fürHandelssachen ist schon früh geordnet, und bereits das Statutstlis stg-xls schrieb für wichtige Handelsplätze die Errichtung besonde-rer Markt- und Meßgerichte vor, welche später freilich untergegangensind. Zur Zeit bestehen keine besonderen Handelsgerichte, nur derLourt ok allmirg-lt^ entscheidet über wenige Fälle von Schifsscolli-sionen, der Bodmerei, des Heuergeschäfts und des Bergerechts, inKriegszeiten als Prifengericht. Für Bankerottsachen besteht seit 1und 2 Will. IV. e. 56 (1828) ein besonderer court c»k danlcrnxtc:^,daneben ein Hof in London und Provinzialhöfe für die Grafschaften.Die beschränkenden Grundsätze des älteren gemeinen Rechts überErecution waren bereits durch das statutum äs nisreatoridus von1283 und 1285 (11. Lä, I. und 13 Lä. I. st. 3) zu Gunsten unbe-schränkter Erecution gegen Person und auch unbewegliche Habe desSchuldners durchbrochen. Vgl. auch F. A. Biener, Wcchselrecht-liche Abhandlungen S. 429 — 431. Güterbock in der Zeitschr. f.Handelsr. Bd. IV. S. 13—29.
2) Die Gesetzgebung wird allmälich umfangreich.Bankerottgesetze wurden bereits unter Heinrich VIII. (1543)
Wechselgesetze seit William III. (1ö98), Assecuranzordnungen seit Eli-sabeth (1601), Schifffahrtsgesetze schon früher, insbesondere seit derNavigationsakte (1651. 1660) (vgl. karclessus, LvllsLtion t. IV.eax. 25, x. 189—220), erlassen. Die neueste, sehr rege, fast erperi-mentirende Gesetzgebung betrifft namentlich das Bankwesen, die Be-seitigung der Zinstaxen und Wuchergesetze, Bankerott und Concurs,Aktiengesellschaften, (während die einfache Kommanditgesellschaft bis-her nicht durchzndringen vermocht hat), Fracht- und Eisenbahnwesen.Das umfangreichste aller neueren Gesetze ist die einen großen Theildes Privatseerechts umfassende Kauffahrteischifffahrtsakte vom 10. Au-gust 1854 (Itiö nisroliMt sIüxxinZ act. 17 ^. 18. Vic-t. o. 104)aus 506 Artikeln bestehend, mit einer Ergänzungsakte von 1862. .
Eine Zusammenstellung der wichtigsten, noch in Geltung be-findlichen Statute bei 3 initk, LZoinpsucliuni inöi-eantilk Ig.^?.6. Aufl. ^xxenäix x. I - LVI^XX. Dazu insbesondere tlie dank-ruxto^ ac-t, 1861; tks merekant skipxinF anisnäinsut aet, 1862.
Ueber die Functionen des Handelsamts (boarä vk traäs) sieheGneist , Das heutige Englische Verfassungs- und VerwaltungsrechtBd. I. Berlin 1857 S. 443—456.
3) An der Ausgleichung der zahlreichen Verschiedenheiten zwi-