Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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§. 19. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch,

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Für die Protokolle sollte namentliche Aufführung der einzelnen Staa-ten oder deren Vertreter nur auf besonderen Wunsch stattfinden^).Der Nedactionsausschuß redigirte vorläufig die in jeder Sitzung be-schlossenen Abänderungen und Zusätze, sowie, nach dem Schlüsse derLesungen, definitiv den Entwurf. Doch geschah während der zwei-ten Lesung die definitive Feststellung der Fassung durch die Konfe-renz selbst, in je einer wöchentlichen (Sonnabends-) Sitzung, übrigensohne protokollarische Feststellung der nicht selten auch materiell ein-greifenden Verhandlungen 2).

Der Conferenz wurden zwei Entwürfe vorgelegt: von derPreußischen Regierung ein sehr umfangreicher, sich über das ge-sammte Handelsrecht verbreitender von der Österreichischen Re-gierung ein kürzerer über das engere Handelsrecht und ein zweiterüber Seerccht und Assecuranzrecht. Die Versammlung beschloß ein-stimmig, den ausführlicheren und umfassenderen Preußischen Ent-wurf zu Grunde zu legen, dabei aber dem Oesterreichischen Ent-würfe, ohne über jeden einzelnen Artikel desselben abzustimmen,fortwährend volle Beachtung zuzuwenden").

Der Oesterreichische Entwurf des engeren Handelsrechts istden Protokollen der Conjerenz in 2 Redactionen einverleibt: alsMinisterieller (ursprünglichgedruckter" genannt), und als Re-vidirter «ursprünglich lithographirter" genannt) ^) Entwurfeines Oeste rreichisch en Hand elsrechts (Beilagenband zu denProtokollen. Nürnberg 1858. S. I.XI.. und S. I.XI.IV. Pro-tokolle S. 162 Anmerkung). Der erste, in der Oesterreichischen Mi-nisterconferenz berathene, war 1855 , auf Grundlage zweier ältererEntwürfe aus den Jahren 1849 und 185L, vollendet worden. Derzweite war vom Comite des Reichsraths umgearbeitet und erst 1857vollendet 5). Derselbe zerfällt in 11 Hauptstücke und 218

I) Prolok. S. 9. w,

2> Lutz, Vorrede zu der Ausgabe ocr Prolokolle S. VI. Thvl tz. ll, a.

a. E. - ' '

!!) Prolok. S. 8. I. li,

4) Er lag der Versammlung ursprünglich in einer lilhographirlen FolioauS-gabe, späler in einer gedrucklen Oktavausgabe vor. Der ministerielle Ent-wurf lag gedruckt in Qnari vor.

5) Vgl. auch Blodig in der vierten Auflage von Fisch er-Ellinger Lehr-bnch des Sesterreichischen Handelsrechts S. 2022.

Goldschmidl, Handbuch des Handelsrechts. 9