Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Einleitung.

Oesterreich über einzelne Materien deS Handelsrechts im Jahre 1849abgefaßter Entwurf zu erwähnen."Was den Seehandel an-langt, welcher in der neueren Zeit an Lebendigkeit und Ausdehnungso außerordentlich zugenommen hat, so sind die auf denselben bezüg-lichen bisherigen Bestimmungen des Allg. Landrechtö ebenfalls schonseit längerer Zeit als unzureichend und den gegenwärtigen Verhält-nissen zum großen Theil nicht mehr entsprechend befunden worden;sie sind deshalb bereits früher Gegenstand besonderer umfassender le-gislativer Vorarbeiten gewesen, und es hat eine Prüfung und Be-rathung der dabei aufgestellten Gefetzentwürfe durch sachverständigeCommissionen in Stettin, Danzig und Königsberg stattgefunden.Das auf diese Weise gewonnene Material ist bei der Ausstellung desEntwurfs unter Beachtung anderer bestehender Gesetzgebungen zuGrunde gelegt worden. In dieser Beziehung sind das in Neuvor-pommeru geltende, unter Schwedischer Herrschaft eingeführte, inmehrfacher Beziehung noch jetzt sehr schätzenswerthe Seerecht, sowiedas Holländische Handelsgesetzbuch und die seerechtlichen Bestim-mungen zu erwähnen, welche sür Hamburg, Bremen und Lübeck er-gangen sind. Insbesondere ist in der Lehre von der Haverei undder Seeversicherung nach einem von Seiten des Handelsstandes mehr-fach geäußerten Wunsche vorzugsweise auf den Revidirten Allgemei-nen Plan Hamburgischer Seeversicheruugen, welcher seit dem 1. Ja-nuar 1853 in Kraft ist, Rücksicht genommen. Diese Auffassung er-scheint um so mehr gerechtfertigt, als die Hamburgische Assecuranz-und Haverei-Ordnung, welche die Grundlage des Plans von 1853ist, auch bei der Ausarbeitung des Allg. Landrechts zu Grunde ge-legt worden ist."

Dieser Entwurf wurde zunächst einer von dem Ministeriumder Justiz und des Handels nach Berlin einberufenen Commissionvon Sachverständigen und Rechtsverständigen') vorgelegt.

1» Nämlich die Kaufleute Deneke aus Magdeburg , Heimanu aus Cöln, Rahmaus Stettin, Schnell aus Königsberg, Warschauer auS Berlin , WiesenHahn aus Horde; als Rechtsverständige: der Justitiar der Hauptbank,Geh. Oberfinanzraih Wilt, Geh. O.J.N. und SenatSvräsident Dr. Heim-söth aus Cöln, O.T.R. Nr. Schütz, NechtSanwalt Justizraih Gepperl I.aus Berlin, Stadlgerichiöralh Borchardi aus Berlin , NechtsanwaU Tam-nau aus Königsberg, Oberbürgermeister Groddecl aus Danzig .