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Einleitung.
seien; sollte aber diese sofortige Einführung keine allgemeine Ge-neigtheit finden, die Regierungen ersuchen, ihre speciellen Bedenkengegen den festgestellten Entwurf mit folcher Beschleunigung abgebenzu wollen, daß die soweit möglich aus den frühern Mitgliedern be-stehende Commission bis Ostern 1859 — unter dann eintretenderAussetzung der Seerechts-Conferenzen zu Hamburg — in Nürnberg zur definitiven Feststellung der vier ersten Bücher in einer auf diePrüfung der geltend gemachten speciellen Bedenken beschränkten drit-ten kurzen Lesung zusammentreten könne').
Beide Anträge, dem handelspolitischen Ausschusse zugewiesen,blieben ohne Folge, nachdem insbesondere Preußen sich gegen dieZweckmäßigkeit des letzteren erklärt, und jede Einmischung der Bun-desversammlung sowie jede verfrühte Erklärung der Regierungen derGesetzgebungssache für nachtheilig erachtet hatte 2).
Sowohl über die älteren Entwürfe, insbesondere aber überden nun durch den Buchhandel veröffentlichten Entwurf zweiter Le-sung erschienen kritischen Erörterungen, welche auf das Ergebnißder Berathungen nicht ohne Einfluß geblieben sind Die unmit-
1) Protot. der B. B. 1858, S. 1181—1183.
2) Loci. S. 1214.1215. Vgl. auch Mein Gutachten (unten S. 1-13) S. 5—7.A) Dahin gehören:
a) Goldschmidt. Kritik des Entwurfs eineö Handelsgesetz-buchs für die Preußischen Staaten. Ein Beitrag zur Revi-sion der Grundlehren des Handelsrechts. (Kritische Zeitschrislfür die gesammte Rechtswissenschaft. Bd. IV. Hest 2. -1.) Auch besonder»erschienen in 2 Abtheilungen. Heidelb. 1857. Erstreckt sich über die bei-den erste» Bücher des Preußischen Entwurfs, niit Ausnahme des Ti-tels von den Aktiengesellschaften Art. l—177. Die erste Abtheilung nahmden ersten, die zweite Abtheilung den inzwischen veröffentlichten revidirlenPreußischen Entwurf zur Grundlage.
l>) Or. Puchelt, HofgerichtSrath in Bruchsal . Mittheilungen überden Preußischen Entwurf eines allgemeinen DeutschenHandelsgesetzbuchs. (Annalen der Grvßh. Badischen Gerichte Jahrg.24 Nr. 9. II. 12. 14. 16. 21 22). Umfaßt die drei ersten Bücher desrevidirten Preußischen Entwurfs.
») W. Eudemann, ^bergerichtsasscssor in Fulda . Der Entwurfeineö Deutschen Handelsgesetzbuches in seinen drei erstenBüchern. Mittheilungen und Bemerkungen. Erlangen 1858.Umfaßt die 3 ersten Bücher des ersten Nürnberger Entwurfs.