faßt 12« Sitzungen (Sitzung 422 — 547) bis zum 22. August1860').
Der so vollendete Entwurf des Seerechts und Seeversicherungs-rechts umfaßt 480 Artikel, das fünfte Buch des Handelsgesetzbuchsin 12 Titeln.
In der letzten Sitzung ward beschlossen, diesen Entwurf derBundesversammlung und den einzelnen Regierungen mitzutheilen,und die dritte Lesung der vier ersten Bücher am 29. October 1860in Nürnberg zu beginnend.
Die dritte Lesung der ersten 4 Bücher.
8- 23.
Schon während der zweiten Lesung der vier ersten Bücher desEntwurfs und alsbald nach deren Beendigung ward Mehrfach derWunsch geäußert, den so berathenen Entwurf alsbald zum Gesetzzu erheben, auch ward wohl dafür die Kompetenz der DeutschenBundesversammlung mit Umgehung der einzelnen Landesvertretungenin Anspruch genommen^).
In der Bundesversammlung selbst hatte bereits am 29. Octo-ber 1857 die Württembergische Regierung beantragt, daß dieselbeaus eine Abkürzung der sich allzusehr in die Länge ziehenden Lesunghinwirken möge''), und am 16. Dezember 1858 ward von der Baye-rischen Regierung der Antrag gestellt, da die weiteren Berathungendes H.G.B.'s voraussichtlich noch zu lange Zeit in Anspruch nehmenwürden, auch das bisherige Ergebniß befriedige, die Bundesversamm-lung möge die sämmtlichen Bundesregierungen einladen, sich darübererklären zu wollen, ob sie den aus der zweiten Lesung der vier erstenBücher des A.D.H.G.B.'s hervorgegangenen Entwurf, sowie der-selbe liegt, oder unter welchen Modiftcationen, einzuführen geneigt
Stelle des Präses vr. Versmann trat für Hamburg hinzu vr, Oppenhei-
mer, Oberappellationsgerichtsrath a. D.l> Prot. S. 3693 — 4491. Von der 608. Sitzung an beschäftigie sich die
Versammlung vorzüglich mit dem VersicherungSrecht.2j Prot. S. 4491. Prot. der B. V. 1660 S. 435.
3) Z. B. Nöllner, Die Deutschen Einheilöbestrebungen im Sinne nationa-ler Gesetzgebung und Rechtspflege. Leipzig 1857.
4) Protok. der B. V. 1857. S. 634—636.