§. 23. Das Allgemeine Deutsche Handelsgeschbuch. 14Z
Bevor jedoch die Conferenz zur dritten Lesung zusammentrat,wurde'), auf Grund einer durch das Preußische Justizministeriumangeregten Vereinbarung, von der Oesterreichischen, der Preußischen und der Bayerischen Regierung das unten'^ folgende Circnlar, da-
1) Ueber die folgenden Vorgänge nnd zn deren Würdigung vgl. Thöl ZurGeschichte des Entwurfes eines allgemeinen Teutschen Handelsgesetzbuches.Göltingeu 1861. Goldschmidt, Abschluß und Einführung des allgem.Deutschen H.G.B.'s. (Zeitschr. f. Handelsrecht. Bd. V. S. 218 — 225.)Der Commissionsberichl der ersten Badischcu Kammer, die Einsührnng desH.G.B.'s bctrcfseud (Zeilschrist f. Handelsrecht Bd. VI. S. 4S7 — 460).v. Kräwell, Das allgem. Deutsche H.G.B. S. 11—18.
2) Dasselbe lautet:
„In der nächsten Zeit steht die schließliche Berathung des Entwurfs der4 ersten Bücher eines allgemeinen Deutschen Handelsrechts bei der Com-mission in Nürnberg bevor. Es liegt im allgemeinen Interesse, daß dieseBerathung einen baldigen Abschluß herbeiführe.
AuS dieser Erwägung wurde bereits von der Eonfercuz am 26. Juni1857 und 24. October 1359 beschlossen uud ist gemeinsames Einverständ-nis; der Slaatsregicruugeu, daß der Entwurf der 4 ersten Bücher, welchedie Commission in Nürnberg nach zweimaliger Lesung vorgelegt hat, nurnoch einer kurzen dritten Lcsnng ;u unterwerfen sei, welche unter Vermeid-ung aller Wiederholungen sich aus die vou den R'cgicrnngen vorher ein-zusendenden Erimiernngcn beschränke.
Die Erinneruugcu der einzelnen Regierungen sind nunmehr eingegangen.Die mitgetheilte Zusammenstellung dieser Erinnerungen ergibt aber, daßbei einem großen Theile derselben, der gemeinsam betretene Weg, um dasZiel zu erreichen, verlassen ist^), indem sie in einer solchen Anzahl, ineiner solchen Ausdehnnng uud unter so vielfachen Wiederholungen bereitsdurchberathener Dinge erhoben worden sind, daß sie, statt einen Abschlußauf den Grundlagen des Entwurfs herbeizuführen, abermalige Verhand-lungen von nnabsehbarer Dauer uud Tragweite hervorrufen. Dieselbenwürden, wenn es dabei überhaupt gelingt, den Boden der Einigung fest-zuhalten, im günstigen Fall eine andere Arbeit liesern, durch welche wie-derum neue Lesungen nnd neue Verhandlungen veranlaßt würden, wiedenn auch solche von einzelnen Negierungen schon vrrläufig in Aussichtgestellt sind.
1) Die gleiche Aufsassung findet sich z. B. in den Motiven der Preußi-schen Ncgierung zum Entwurf des EiujührnngSgesetzes (Vcrhand-lungeu zc. S. 245. 246).Goldschmidt. Handbuch des HaudelSrcchtS. 10