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Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
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Erstes Buch. Die Regeln und Quellen des Handelsrechts.

Das allgemeine Handelsrecht ist äußerst umfangreich, undzwar für den Gesammtkreis der Europäischen Civilisation 2). DieUrsachen dieser Gemeinsamkeit liegen theils in der internationalen,kosmopolitischen Natur des Handels selbst und der durch ihn be-gründeten Verkehrsgemeinschaft aller handeltreibenden Nationen,theils in einer Reihe wichtiger geschichtlicher Thatsachen, unter denenmehrere als lebendiger Ausdruck dieser Interessengemeinschaft er-scheinen. So die Anerkennung und Ausbildung eines internationa-len Handelsrechts (des fus M^ium) in der Römischen Praxis, des-sen Grundsätze allmählich den gesammten auch inneren Verkehr durch-drangen, und zum universalen Verkehrsrecht der ganzen alten Weltwurden: dessen überwiegender Einfluß bereits im Äeginne und nach-haltiger in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters auf dieRechtsbildung insbesondere der südlichen und mitteleuropäischenStaaten und deren Colonieen; die Concentration des Großhandelsund namentlich des Geldhandels in den Händen der Italienischen Kaufleute (Lombarden) einerseits, wenigstens des Waarenhandels indem geschlossenen Kreise der Norddeutschen Kaufleute (DeutscheHanse) andererseits, und das Zusammentreffen dieser beiden großenVerkehrsgruppen auf den französischen, später den Deutschen, nament-lich Frankfurter , Weltmessen") und den Flandrischen Weltmärkten;die Einwirkung der Italienischen Gewohnheiten, Doctrin und Ge-richtspraxis in Handelssachen auf die kaufmännische und RechtsbildungEuropa's bis tief in das achtzehnte Jahrhundert ^); die gegenseitige

2) Am schärfsten wird dieser universale Charakter des Handelsrechts in derEnglischen Rechtsauffasjung lietout. Siehe oben S. 77.

3) Bereits 1203 und 1298 erhielt Lübeck Französische Meßprivilegieu (Sar-toriuö-Lappenbcrg I. S. 372). Die Konstanzer haben 1296 auf allen 4Champagncrmessen ihre Nicderlagshänser. (Urkunden: Zeitschr. f. Gesch.des Obcrrheins v. Mone. Bd. IV. S. 48SO). Ueber Frankfurts Messens. Kriegk , Frankfurter Bürgerzwiste und Zustände im Mittelalter. 1862.S. 294 ss.

4) Einer der einflußreichste» Italienischen Schriftsteller, Casaregis, ist erst1737 gestorben, uns noch der Leipziger Kurszettel von 1742 (Siegel,Voipus M-is eairikwüs I. S. 62) ist iu italienischer Sprache abgefaßt.Siehe auch den Leipziger Kurszettel von17I1 beiKönigken zuArt.XXXI.der Leipziger W.O.