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Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
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Zweites Buch. Der Handel und die Handelsgeschäfte.

JcdeS Gut erlangt durch den Verkehr einen höheren Werth,als denjenigen, welchen es für den Producenten hatte, weil es durchden Verkehr demjenigen zugeführt wird, für den es eine größereBrauchbarkeit hat. Der Verkehr ist sonach stets Werth erzeugend:absolut, oder doch relativ: Werth steigernd. Er ist sonach produc-tiv, wenngleich er nicht unmittelbar Güter erzeugt. Mittel-bar erzeugt er auch diese, denn er befördert deren Erzeugung durchden dargebotenen Absatz und die mit dem letzteren verbundene Werth-erstattuug in um so höheren Grade, je regelmäßiger, sicherer undschleuniger beide vor sich gehen. Darum vorzüglich, wo der Verkehrdie Form des wirklichen Handels annimmt, welcher sich mit derAuffindung des Bedürfnisses, der Crwcckung der Gütercrzcugung fürdieses, der Zuführung der zur weiteren Production erforderlichenMittel, der Zuführung aller Producte in die Konsumtion und derBesorgung der Werterstattung an die Producenten befaßt 5).

Dem Güterumlauf entspricht ein Werthumlauf»). Imwirthschaftlichen Verkehr geht kein Gut ohne Aequivalent aus einerWirthschaft in die andere über: Liberalitäten gehören dem sittlichenund dem Nechtsgcbiet, nicht dem Gebiet des wirthschaftlichen Ver-kehrs au. Der Wcrthumlauf ist daher der stete Begleiter und derentsprechende Ausdruck des Güterumlaufs beide bedingen einan-der. Sofern er für den einzelnen Umsatzakt geschieht, heißt er Za h l-ung. Er ist, sobald der Umsatz die rohere Form des Tausches >°)überwindet, ein Geldumlauf, bei weiterer Entwickelung des ge-

Gehalt, Gage, Salär, Provision, Courtage. DieFracht", der Frachtlohn,ist meist Lohn und Zins zugleich.

8) Die VolkSwirthschastölehrer stellen die Frage regelmäßig nur nach der Pro-ductivität des Handels, nicht des Verkehrs überhaupt. Vgl, ^. Smitn,Wo-Mi ok nÄtions üb, IV. o. 9. Rau bei Ersch und Gruber S. 63.89. Murhard I. S. 45 ss. Rau, Lehrbuch I. §> 103 105. Rö-scher I.' §. 60 sf. 96, Stein^S. 199. 201. Schäfsle S. 82 fs.230 sf.

9) Rau I. §. 418. Röscher I. §. S3. Namentlich Stein S. 214 ss.Schäfsle S. 15. 239.

10) I. 1. v. clo 0, IZ, (18, 1). Schon in vhouicischer Zeit ist nur der Han-del mit barbarischen, Stämmen Tauschhandel, mit Culturländern Kanshan-del. Movers, Phönicier II. 3. S. 14 ff. Vgl. Röscher I. §. 116.117.