Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Cap.I.Grundbegrifse.§.4g.Handelszweige.Groß-u.Kleinhandel,Fabriku.Handwerk.Zg7

weniger dem eigentlichen^) Handel eigenthümlich, er findet sich bei jederwirtschaftlichen Unternehmung: bei der Urproduction, dem Landwirth-schastöbetricb, dem Gcwerk (Handwerks-, Fabrikbctrieb). Groß- undKleinbetrieb unterliegen verschiedenen wirtschaftlichen ^) Gesetzen, dienatürlichen Unterschiede in der socialen ^) Stellung der Unternehmer

3) So wird er durchgehend-; dargestellt, z, B. auch Thöl Z, 14. Allem manvergleiche den Wechsler, welcher den Lokalgeldverkehr besorgt, mit demgroßen Bankhause oder gar der ösfeutlichen Bank, welche den Geldumlaufganzer Länder und Wellthcile vermittelt; den gewöhnlichen Fuhrmannund Schiffer mit den großen Transportanstalten, wie Eisenbahn - undDamvfschiffunternehmungen,

4) Vgl. Rciu I. §. 435. 43S. 411. Stein S. 195 ff. Noback S. 214 ff.Der Großhändler ist stets Unternehmer im wirthschaftlichen Sinne, daer zum Zwecke des Erwerbs fremde Gütercapitalien nnd Arbeitskräfte her-anzieht der Kleinhändler kann es sein. Der Kleinbetrieb ist ge-schichtlich die frühere, der Großbetrieb die spätere und höhere Stufe. Ausdem Kleinhandel bildet sich der Großhandel, aus dem Handwerk die Fa-brik heraus. S. Movers Phönicier. II. 3. S. 14 ss. 2!) fs. 107 ff.Falke, Gesch. des Denlschcn Handels I. S. 194 ff. No scher, Ansichtender Volkswirlhschaft 1361. S. 117 ff. Ueber Industrie im Großen undKleinen.

5) Kleinhandel und Handwerk stehen überall in geringerer Achtung. Vgl.Röscher, Ansichten S. 119. 125. 129 ff. 135. Daher im gesammlenAlterthum die scharfe Scheidung von --n7^>lt-n und ?u?7n»i», wenn-gleich sogar der Großhandel nicht ohne allen Makel war, weil, nach einerfreilich mehr der philosophischen Theorie als der Anschannng des prak-tischen Lebens entsprechenden Auffassnng, überhaupt jede Arbeit um Geld-erwerb, jeder Lohncrwcrb, der zum Diener eines beliebigen Arbeitsgebersmachte, als Erniedrigung galt, und an die Mühsal des Lebensunterhalts sichder Begriff der moralischen, darnm auch der politischen Unfreiheit knüpfte.Der Vollbürgcr entschließt sich nicht leicht zu banauser Verrichtung, oderist sogar gesetzlich von derselben ausgeschlossen, nnd ans den Ertrag vonGrundbesitz, Krieg, Amt, Gcldlcihe beschränkt; Handel und Handwerk wer-den meist von Schutzvcrwandtcn, Freigelassenen, Fremden betrieben. NochPlato scheidet nicht zwischen Groß- und Kleinhandel, Aristoteles neigtzur Gleichstellung, hingegen.^ cuop hon will Großhandel nndRhcdcrci geachtetwissen, Jsocrates stellt dieselben dem Landban gleich. Die Auffassungder Griechischen Philosophen kehrt bei den Römern wicoer. Wer von sei-ner Hände Arbeit lebt, ist nicht respcctabel; alle Arbeit u. Kunst, die nach