Cap.lI.DieeinzelnenGeschäfte.Z.47.ObjectiveGrundgeschäfte.H.G.B.Art.271.Z.I. 4ZZ
einem Freunde zum Anschaffungspreise zu verkaufen^); der Bedürf-tige oder Verschwender, welcher theuer auf Credit kauft, um durch densofortigen Verkauf gegen Barzahlung Geld zu erlangen^); der Land-mann, welcher Säcke, der Weinbergbesitzer, welcher Tonnen anschafft,um das selbsterzeugte Getreide, den selbstgezogenen Wein in undmit diesen Säcken, Tonnen zu veräußern^); der Inhaber einer Er-ziehungsanstalt, welcher zur Beköstigung seiner Zöglinge Lebensrnit-tel kauft 42); der Arzt, die Hebeamme, welche Kranke, Wöchnerinnenzur Verpflegung aufnehmen 5°); Staat, Gemeinde, Vereine, welcheLebensmittel, Holz u. dgl. anschaffen, um dieselben, roh oder zube-reitet, an Bedürftige zu den Anschaffungspreisen, oder darunter ab-zugeben^') — alle diese schließen, weil jede, oder doch die PrincipaleGewinnabsicht fehlt, durch ihre Anschaffungen keine Handelsgeschäfte,mögen sie auch schließlich theurer verkaufen, als sie eingekauft haben,— so wenig das Geschäft seine Natur als Handelsgeschäft dadurch
Lrternng über die Natur der ein- und zweiseitigen Handelsgeschäfte, uud überdie Versicherungen aus Gegenseitigteil (f. §. 45. 49i, Doch ward der An-trag, ansdrücktich zusagen, daß die Absicht des Käufers auf eiuen „Ver-kauf mit Gewinn" gerichtet sein müsse, mit 9 gegeu 5 Stimmen abgelehnt„da man dies mehrseitig (also doch mindestens 2 Stimmen von den9 Stimmen der Majorität) für selbstverständlich hielt." Prot.S.1239.S. Auerbach, Archiv f. W.N. XI. S. 61. Wengler und Noack,Sächs. Gerichtszcit. VI. S. 26. 285.
46) Prot. S 1288.
47) Ueber wucherliche Verträge dieser Art und deren Spielarten s. SoaL-ois,cls eoiniri, et camb. §, 1. I. Nr, 566 S. Aehnlich das Beispiel beiBrinckmann §. 2. Not. 1, welches allerdings, sofern die Möglichkeit desGewinnes fehlt, nicht Handelsgeschäft ist.
43) Berlin , (>>u<zstioi>s <Zö äroit t. II. s. v. aete 6s eorrira. §.1. ?kr-üsssus I. Nr. 13. Uolinie-r I. Nr. 16—19. Orillarä Nr. 270.Nnngninr I, p. 361 17. plannst IV. Nr. 2929. krsvarcl, trmtöI. x. 50. 61.
49) ?->>r<Zes8ns I. Nr. 15. Nl, linier I. Nr. 126 — 128. OrillarÄNr. 266 — 269. (Doch soll der Vorsteher einer Erziehungsanstalt ohneUniversitätsdiplom Speculant sein!!. Löä^rriclo I. Nr. 47.
50) VrillarZ Nr. 279. NouZnior I p. 282. 283.
51) ?s,rSessus I. Nr. 12. vriliarä Nr. 280. Auerbach, Archiv f.W.R. XI. S. 61. Wird Gewinn, aber nur in öffentlichem Interesse, be-zweckt, so gelten die §. 44 aufgestellten Regeln.