Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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CaP.II.Dic einzelnenGeschäfte.8.4S.ObjecliveGrundgeschäfte.H.G.B.Art.271.Z.2. 433

Das Speculationsgeschäst ist hier das Veräußerungsgeschäft:Uebernahme einer Lieferung, das Ncalisationsgeschäft die Anschaf-fung. Die Speculation, wenn eine Zeitspeculation, ist auf das Fal-len der Preise (a Is. daisss) gerichtet Bezüglich des Gegenstan-des und der Gewinn absicht") gelten die §. 47 dargelegten Grund-

(Prot. S. 516 619). Liefcrungögeschäfle über Actien und vergleichenPapiere sollten nach dem gleichzeitig gefaßten Beschlusse schlechthin alsHandelsgeschäfte gellen (Prot. S. 518. 519). Dagegen fiel Art. 2. Z. 6.des II. Pr. Entw.'s bei der weiteren Berathung aus <Auirag, AnlageS. 531), wahrscheinlich, weil man dieselbe in dem Satz Art. 2. Z. 1,, anschafft und veräußere" enthalten glaubte t Motive z. Pr. Entw.S. 6). Demgemäß Hai der I. Nürub. Entw. nur die Bestimmung Art. 234.Z.2. II. Pr. Entw. Art. 212. S. 2, und Art. 234. Z. 3die Kauf- undLieferungsverträge über Slaatspapiere, Aclien uud andere für den Han-delsverkehr bestimmte Creditpapiere." Der letzte Satz fiel in zweiler Les-ung zusolge des Beschlusses, die Handelspapiere den beweglichen Sachenschlechthin gteich zu behandeln (§. 47. Not. 32). Der Antrag, nurver-tretbare Sachen" als Gegenstand des als objectives Handelsgeschäft zu er-achtenden LieserungSgeschäftö zuzulassen (Prot. S. 12691271) ward nichtangenommen t.Prvl. S. 128S 1283). Desgleichen ward der Antrag,stattanschasst" zu setzenanschaffen will" mit 13 gegen 1 Stimme ab-gelehnt. Prot. S. 1289. 1263. So II. Nur üb. Entw. Art. 254. Z. 2.H.G.V. Art. 271. Z. 2. Das ausgeschiedene Monit. 7 von Kurhessen zurdritten Lesung wollte nur solche Licferungögeschäslc nach Hanoelsrechl be-urtheilt sehen,welche entweder unter den Begriff der Geschäfte des Groß-handels fallen, oder Staalspapiere, Actien uud andere im Handetsverkchrvorkommende Werthpapiere zum Gegenstand haben." Vgl. §. 46. Not. 20.

2) Thol, Verkehr mit Staatöpapiercu §. 3. 5. 7. 9. 10., Handelsrecht §. 12.88. 8V. 14».

3) Motive z. R.H.G.B. S. 9 uno S. 23Der SpeculalionSverkauf, beiwelchem der Verkäufer geoenkt wohlfeiler einkaufen zu können, als er cin-gckaufl hat." Motive z. Pr. Entw. S. 104Verkauf auf Speculation,bei welchem der Ucbernchmcr dadurch einen Gewinn zu erzielen gedenkt,daß er zu einem wohlfeileren Preise anschassl, als zu weichem er verkaufthat." Prot. S. 523Die Schwierigkeil eines Nachweises der Intentiondes Contrahenlen (nämlich beim Speculationskauf, daß gekauft wordensei, um mit Gewinn zu verkaufen) werde nicht erheblicher sein, als dieSchwierigkeit, bei Liefcruugskäuseu nachzuweisen, oaß der Uebernehmer dieAbsicht gehabt habe, die zu liefernde Waare erst zu einem billigeren Preiseeinzukaufen." Thöl S. 92. Brir, Commentar S. 272. Ohne Grund

Goldschmidt, Handbuch des Handelsrechts. 28