Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Cap.II.Die cinzelnenGeschäfte Z.50.ObjectiveGrundgeschäfte.H.G.B.Art.27I.Z.4. 445

4) beschrifte des Feeverkehrs.§. 50.

I. Nur drei Geschäfte des Seeverkehrs nennt H.G.B. Art. 271.Z. 4. ausdrücklich als objective Handelsgeschäfte:

1) Die Uebernahme der Beförderung von Gütern zur See.H.G.B. Art. 557664.

2) Die Uebernahme der Beförderung von Reisenden zur See.H.G.B. Art. 665679.

3) Das Darleihen gegen VcrbodMung. H.G.B. Art. 680701.und sämmtlich nur auf Seiten des TranSportübernehmers bez. des

Darlchnsgcbers

Als Transportübernahme erscheint nicht die bloße Vermittelungzwischen dem Transportunternehmer und dem Reisenden bez. Be-frachter sondern die Verfrachtung eines Schiffes, sei es im Gan-zen, sei es auf Stückgut oder PassagiertranSport, mag auch derVerfrachter seinerseits das Schiff im Ganzen gechartert haben(Art. 664. 677)2).

Die übrigen zahlreichen Geschäfte deS Seeverkehrs^), welcheandere Gesetzbücher und die Vorarbeiten des D.H.G.B.'s als einebesondere Klasse der Handelsgeschäfte aufzählen "), gehören theils zu den

1) Proi. S. S118. 5119. Insbesondere ward ausdrücklich mit 10 gegen 4Stimmen abgelehnt, auch das Nehmen auf Bodmerei als Handelsgeschäftzu erklären. Th ö'l S. 93.

2> Der ursprüngliche Antrag lautetdie Verfrachtung eines Seeschiffes zurBeförderung von Gütern oder Reisenden." Durch die jetzige Fassung sollnach dem Antrag des Abg. sür Bremen, ausgedrückt werdendaß auchdie Frachtgeschäfte, welche derjenige abschließe, der das Schifs für sich imGanzen gechartert habe und dasselbe auf Stückgut anlege, oder zum Passa-giertranöport verwende, oder in anderer Weise weiter verfrachte, als Han-delsgeschäfte" gelten, nicht aber die bloße Befrachtung eines Seeschiffes.Proi. S. 5118. 5119. S. auch Prot. S. 532. 533. (Auöwandcrercrpe-dienteu). Der Bremische Antrag ist also nicht, wie v. Kräwell S. 328.bemerkt, abgelehnt. Ganz mißverstanden ist der Beschluß bei v. S:ubeu-rauch S. 357.

S) Vgl. S. 303.

4) Die Oräoirnirirco cku comw. tid. XII. irrt. 7. nennt grosses irvirutrires,jZrouivZSLs, vdli^irtions et eontrirts <^oirosrr>irrlt le coirrrrrerce ckö Ismer, 1o tret et lo iririrlirAS ckss virisssirux. Locke cko cc>miri. irrt. 633.Jede Unternehmung des Baues, und alle Käufe, Verkäufe und Wieder-