Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Cap.ll.Die einzelnenGeschäfte.§.55.SubjcctiveGrundgeschäfte.H.G.B.Art.272.Z.4.475

II. Von Handelsgeschäften. Durch diese Beschränkungscheiden aus dem Kreise der Kaufleute die zahlreichen Agenten unds. g. Commissionäre, welche sich mit anderen als Handelsgeschäften,z. B. dem Kauf und Verkauf von Immobilien, mit Liquidationen,Verwaltungen von Gantmasscn, Tontinen, Sparkassen, Leibrcnten-gesellschaften, mit Versicherungen auf Gegenseitigkeit, Besorgung vonCorrespondenzen und Uebersetzungen, Verfolgung von Rechtsan-sprüchen u. dgl. befassen Es genügt dagegen auch ein subjectivesHandelsgeschäft, z, B. die darlehensweise Beschaffung oder Anlegungvon Capitalien^), das Transportgeschäft. Daher gehören zu denKaufleuten die Auöwanderungsbureaux^'), sofern dieselben, wie ge-

sein könnte: man verwechselt den einfachen Bevollmächtigten und den Hand-lungsbevollmächtigten im technischen Sinne deöH.G.B.'ö Art. 47, welcher inder Regel zugleich Handlungsgehülfe ist. Wenn sreilich Busch (Archiv I. S. 187ff.> ausfuhrt, die Agenten einer Versicherungsgesellschaft seieil nicht Vermittler,weil die Vermittelung als eigener Geschäftszweig ohne Tazwischenkunst einesMandats aufzufassen sei, und ein Mandat sogar ausschließe (!), und daß das

H. G.B, sorgfältig zwischenVermittelung als Handelsgeschäft und Vermittelungin Folge speciellen Auftrags unterscheide (?), so tragen an dieser Verwor-renheit die Protocolle der Nürnberger Confereuz, ans welche B. sich bernft,wohl schwerlich die Schuld.

19) Alle diese und andere Fälle werden von der französischen Doctrin undPraris und einzelnen Gesetzgebungen (s. Not. 1) zu den Handclsgcwerbcngezählt, ohne jede Beschränkung auf die Vermittelung von Handelsgeschäf-ten. Vineeos I. x. 134. 135, ?s,r<Zsssus I. Nr. 42. 43, Nolinisr

I. Nr. 44, Orillarä Nr. 333 t?., Nonxuisr I. x. 427 l7., .^lauast,IV. Nr. 2033, kivisre p.67I. Aehnlich Motive z. R.H.G.B. S. 16. 17daß es kaufmännische Geschäfte sind, welche der Agent abschließt, ist, wenn-gleich der gewöhnliche Fall, doch nicht nothwendig; nur Verträge müssenes sein." Motive z. Pr. Entw. S. 8die Art der Geschäfte, welche durchdie Unternehmer solcher Anstalten vermittelt werden, kommt nicht in Be-tracht; namentlich ist es nicht nothwendig, daß sich die Vermittelung ge-rade auf Handelsgeschäfte beziehe. Nicht der Gegenstand ihrer Vermitte-lung, sondern die Nothwendigkeit eines kaufmännischen Betriebs, welchebei derartigen Unternehmungen vorliegt, stellt sie den Kaufleuteu gleich."Gegen diese, in der Nürnberger Conferenz beseitigte, schon in dem BerlinerProtok. S. 5 gerügte Ausdehnung, auch Brinckmann, Archiv Bd. 32.S. 383385. Ueber die Sammlung von Subscriptioneu auf literarischeoder künstlerische Werke s. oben §. 48. Not. 8 a. E.

20) Motive z. R.H.G.B. S. 16. (f. Not. 13).

21) Brinckmann a. a. O. S. 382. Prot. S. 532. 533. Vgl. §. 50. Not. 2.