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Die bäuerlichen Verhältnisse im Elsass : durch Schilderung dreier Dörfer / erläutert von A. Hertzog
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VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN. 141

Dort sind 72°/o Güter von 03,6 ha, wählend im Ei-sasse die Güter von 05 ha 79,48 °/o aller Wirtthschaftenbetragen. Wir sehen hier ganz ähnliche Zahlen.

Bei unsern Nachbarn wird auch meistens naturaliteraufgetheilt; nur in den hochgelegenen Lagen der Schwarz-wald -Gegend, wo Extensivkultur allein möglich, ist die Be-sitzvertheilung nicht so gross, weil dort theils gesetzlicheUntheilbarkeit der Güter und Anerbenrecht (Edikt vom13. März 1808), theils lediglicli auf Sitte und Herkommenberuhendes Anerbenrecht vorherrscht. Diese gesetzliche Un-theilbarkeit in Baden steht ungefähr der gewohnheitsrecht-lichen Untheibarkeit der Kochersberger Bauerngüter gegen-über und macht die Aehnlichkeit beider Länder desto auf-fallender.

Aus den thatsächlichen Verhältnissen in beiden Län-dern, Eisass und Baden, geht hervor, dass die Verallgemei-nerung des Anerbenrechts unthunlich wäre.

Ist das Zusammenhalten der Bauernstellen da geboten,wo nur extensive Kultur vorherrscht, so wäre es nicht mehrso heilsam in den Gegenden mit fruchtbarem Boden, woauch ein kleines Besitzthum eine Familie noch ernährt. DieGebundenheit des Besitzes mit der Pflicht der Auszahlungder Gcschwisterantheile würde bei dem hohen Werth desGrund und Bodens in dichtbevölkerten Gegenden, w'ie diesebeiden Länder sie aufweisen, der intensiven Kultur entgegen-steheu und eine grosse Schuldbelastung in kurzer Zeit her-vorbringen.

Die Naturaltheilung hat bis jetzt in Eisass und in Badenkeine fühlbaren Nachtheile hervorgebracht; im Gegentheil,da hierdurch der Fleiss nur angespornt wird, so sind es ge-wöhnlich, wie wir es in den Dörfern, wo wir verweilten, zusehen Gelegenheit hatten, die kleinen und mittleren Güter,die durch den Wirthschafter und seine Familie bearbeitetwerden, welche die schönsten, wirtschaftlichen Resultateaufzuweisen haben.

Aus beiden Ländern wird dies durch die landwirt-schaftlichen Enqueten bestätigt.