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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Gcrmauisch-mittclaltcrliche Zeit: I. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer. 3. Aufl. 1881. —L. Königswarter, Histoirs äs l'oi'gsnisation äs I» tÄmille en 1<'raues. 1851. — K. Weiuhold,Altnordisches Leben. 1856; — D ers., Die deutschen Frauen im Mittelaltcr. 2 Bde. 18S1. 2. Aufl.1882. — Charles dc Ribbc, l-,ss tainillss et les soeivtes sn Kranes avant I» Revolution.1872. 4. Aufl. 1879. — Bücher, Die Fraueufrage im Mittelalter. 1882.
Neuere Zeit: Riehl, Die Familie. 1864. — I. Simou, 1^,'ouvi'iers. 1861; — Ders., I^'ouviisrä Iiuit ans. 1867. — Michclet, I^a temrno. 1860. — Le Play , I^a islorins sociale sn?rance,ävänits äs l'observation comparss äss psuplss suropeennss. 3 Bde. 1864. 3. Anfl. 1874; —Ders., I^'organisation äs la tÄuiills. 1. Anfl. 1871, 3. 1884.— Fr. v. Holßcndorff, Die Ver-besserungen in der gesellschaftlichen uud wirtschaftlichen Stellung der Frauen. 1867. — I. St. Mill,Lnli^setion ok v/omen. 1869, deutsch 1881. — Daubis, I/Ä femins xauvrs au 19. sisels. 3 Bde.1869—70. — I. Butler, >Voraans ^orlc anä vomans eultuis. 1869. — M. Reich ardt-Stromberg, Franenrecht und Frauenpflicht. 1870. — v. Nathnsius, Zur Fraueufrage. 1871.—H. v. Scheel, Fraueufrage uud Frauenstudium. I. f. N. u. St. 1. F. 22, 1874. — L. v. Steiu,Die Frau auf dem Gebiete der Nationalökonomie. 1875; — Ders., Die Frau auf dem socialenGebiete. 1880. — August Bebcl, Die Frau und der Socialismus. 1879, 9. Aufl. 1891. —Picrstorff, Frauenarbeit nnd Franensrage. H.W. 3. Dort die nencstc Litteratur.
87. Vorbemerkung. Litteratur. Definitionen. Wir haben im bis-herigen vielfach das individuelle wirtschaftliche Handeln der Menschen betrachtet undwerden im nächsten Buche, das die Wert- und Verkehrserscheinungen, sowie die Ein-kommensverteilung behandelt, wieder auf dasselbe zurückkommen. Die Individuen bleibenstets die aktiven Atome des volkswirtschaftlichen Körpers. Aber ihre Bethätigung erfolgtdoch ganz überwiegend in der Form einer Verknüpfung zu bestimmten Organen, wiewir oben (S. 61—64) sahen. Die Struktur der Volkswirtschaft wird nur verständlich,wenn wir die Art und die Haupttypen solcher Verknüpfung studieren. Die wirtschaftlicheThätigkeit und Stellung, der sociale Rang, das Einkommen und die Versorgung dereinzelnen wird wesentlich bestimmt durch die Art, wie die Individuen in die socialenOrgane eingefügt sind. Die gesellschaftlichen Institutionen, welche die Organbildung fürJahrhunderte und Jahrtausende bestimmen und in gewissen gleichmäßigen Bahnen fest-halten, sind das Ergebnis der menschlichen Natur und der Technik einerseits, der geistigenMächte andererseits. Die Volkswirtschaft nach ihrer gesellschaftlichen Seite stellt sich darals ein Mechanismus von Gruppen socialer Organe in bestimmter Wechselwirkung.
Es handelt sich hauptsächlich um drei Gruppen von solchen Organen: 1. um dieFamilie und die Geschlechtsverbände, 2. um die Gebietskörperfchaften, von welchen Ge-meinde und Staat die wichtigsten sind, und 3. um die Unternehmungen. Die ersterenzwei Formen der Organisation sind die älteren und die nicht bloß wirtschaftlichen, son-dern ebenso sehr anderen Zwecken dienenden; die Unternehmungen gehören den Zeitenund Gebieten der höheren Kultur, hauptsächlich der letzten Generationen an, haben wesent-lich nur wirtschaftliche Funktionen. Jede dieser Gruppen von Organen wird nur klarverständlich durch eine historische Betrachtung, welche Herkommen, gegenwärtige Ver-sassung und Entwickelungstendenz aufzudecken sucht. Die Ursachen der Organbildung,soweit sie nicht dem wirtschaftlichen Leben angehören, werden wir nur so kurz wiemöglich anzudeuten suchen. Einige der wichtigsten aber, die zugleich dem wirtschaftlichenLeben angehören, müssen wir besonders besprechen, teils um ihrer selbst willen, teilsum durch sie den Boden für die entsprechenden Organe zu gewinnen: die Ansicdlungs-verhältnisse bedingen das Verständnis der Gcbietskorporationen; die Arbeitsteilung, diesociale Klassenbildung und die Eigentumsverhältnisse sind mit die wichtigsten social-wirtschaftlichen Erscheinungen überhaupt, aber es kann auch ohne ihre Erörterung dasWesen der Unternehmung nicht dargestellt werden. Aus einige andere Organe der Volks-wirtschaft, die in zweiter Linie stehen, wie z. B. den Markt und die Börse, die Arbeiter-vereine, die Organe des Armen- und Versicherungswesens, die speciellen Organe des Kredits,kommen wir besser im folgenden Buche. Wir beginnen hier niit der Familienwirtschaft. —
Seit den etwa 50 Jahren, da Gans das Erbrecht, Unger die Ehe in ihrer welt-historischen Entwickelung zu schildern versuchten, Laboulaye sein glänzendes Buch überdie rechtliche und politische Stellung der Frauen schrieb, hat die Erkenntnis von demWesen und der Geschichte der Familie außerordentliche Fortschritte gemacht. Die Kultur-