Litteratur und Begriffe der Bcrwandtschaftsgrupven.
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und Rechtsgeschichtc der einzelnen Völker haben uns einen Baustein nach dem anderendazu gereicht. Für die Nationalökonomie forderte Robert v. Mohl eine Einfügung derFamilienwirtschaft in ihr System; Stein, Schaffte und andere machten Versuche dieserArt; die Socialpolitik bemächtigte sich mit Richl, Le Play, I. St. Mill der Frauen-und Familien-, später der Wohnungsfrage. Die Kunstgeschichte und Archäologie machtenaus der Geschichte der Architektur und Wohnweise eine ganz eigene Disciplin. Diephilologisch-historischen Studien (Bachofcn) und die Ethnologie und Sociologie ent-deckten das Mutterrecht und kamen zu einem keimenden Verständnis desselben und derGentilverfafsung. Lewis H. Morgan hat zwar durch doktrinäre demokratische Idealeund salsch generalisierende Konstruktionen mannigfach gefehlt, aber seine Untersuchungenüber die älteste Familienverfassung bilden doch den Wendepunkt in der neueren wissen-schaftlichen Entwickelung dieser Fragen, während neben ihm H. S. Maine als der Be-gründer der wissenschaftlichen Geschichte der patriarchalischen Familienverfassung dasteht.Starke, Westcrmarck und andere haben die Übertreibungen von Morgan nachgewiesen,aber im übrigen mehr Einzelheiten als die großen Fragen gefördert. Darguu, Grosseund Cunow scheinen viel mehr als die eben Genannten das Dunkel in der Urgeschichteder Familie einigermaßen geklärt zu haben.
Die wissenschaftlichen Kämpfe auf diesem Gebiete sind noch nicht abgeschlossen.Ebensowenig steht für die spätere Zeit der patriarchalischen und modernen Familie schonalles so fest, wie es wünschenswert wäre. Aber das kann uns nicht abhalten, zu ver-suchen, den Entwickelungsgang der Familie und Familienwirtschaft kurz fo zu zeichnen,wie er sich uns eben nach dem Stande unseres heutigen Wissens darstellt. Wir erkennenwenigstens im großen und ganzen heute, wie die Formen der Familie sich entwickelthaben, und wie sie mit dem Gang der Technik und des ganzen volkswirtschaftlichen Lebenszusammenhängen; wie sie die Hauptphasen des Familienrechtes bestimmten und selbst vonReligion, Sitte und geistigem Leben beeinflußt und gestaltet wurden. Vieles einzelneund Abweichende müssen wir beiseite lassen; nur das Wichtigste, volkswirtschaftlich undgesellschaftlich Bedeutsamste darf uns beschäftigen.
Verständigen wir uns vorher noch über einige Begriffe und Namen. Wir wollen untereiner Horde eine kleine Zahl von 20—100 Personen <Männer und Frauen, Kinder,junge und alte Leute) verstehen, die, gemeinsamen Blutes, in engster örtlicher Verbindungals geschlossene Einheit leben. Wo mehrere solcher Gruppen miteinander blutsverwandt,in nächster Nachbarschaft weilen, untereinander sich begatten, ein geschlossenes Ganze aus-machen, da sprechen wir von einem Stamm, dessen Teile wir nun Sippen oderGentes nennen. Der Stamm kann durch Verbindung von Horden, wie durch eigenesAnwachsen und Scheidung in Sippen entstehen. Die Stämme gehen von einigenhundert bis zu einigen tausend Seelen; haben sie schon eine kriegerische und politische,kräftige Spitze, fo können sie neben den Blutsgenossen auch Blutsfremde, unterworfeneElemente mit umfassen; sie werden so nach und nach zu Völkern. In der Regel sinddie später als Völker bezeichneten Einheiten durch Stammesbündnisse oder kriegerischeZusammenschweißung entstanden. — Die geschlechtliche Verbindung von Mann und Frauinnerhalb der Horde oder des Stammes, welche über die Fortpflanzungsthätigkeit hinausbis nach Geburt des Sprößlings dauert, nennt Westermarck bereits Ehe. Wir werdenbesser thun, diesen Begriff nur auf geschlechtliche Verbindungen derselben Personen, welchein der Regel länger dauern, durch gesellschaftliche Sitte und Satzung anerkannt undgeheiligt sind, meist mehr als einem Kinde das Leben geben, die Kinder gemeinsamerziehen wollen, anzuwenden. Unter Sippen oder Gentes verstehen wir Teile einesStammes, meist von 50—S00 Personen aller Altersklassen und beiderlei Geschlechtes,die ihre Abstammung auf eine gemeinsame Stammmutter (Muttersippen) oder einengemeinsamen Stammvater (Vatersippen) zurückführen, meist innerhalb der Sippe sichnicht geschlechtlich verbinden. Regel ist, daß jedes Stammesmitglied einer, aber auch nureiner Sippe angehört. Die Sippen können die verschiedenste Ausbildung haben; sieverfolgen teilweise nur den Zweck, gewisse Geschlcchtsverbindungen zu hindern; bei höhererAusbildung sind sie zu Kult-, Rechts- und Schutz-, zu Wirtschafts- und Hausgenossen-