Die Verfassung und Gröszc der patriarchalischen Familie,
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Wie groß die Familien der Häuptlinge, der Fürsten , der Großen teilweise imAltertume und im Mittelalter wurden, davon können wir uns wenigstens eine Vor-stellung machen, wenn z. B. Homer den Palast des Priamus schildert: fünfzig Gemächer,nachbarlich aneinander gebaut, umgeben die Königshalle; es ruhten des Königs Söhneallhier mit den anvermählten Weibern. Es entstanden so Familien von Hunderten vonGliedern; freilich meist nur, wo Polygamie und Sklaverei sie fo erweiterte. Wie umfang-reich die gewöhnliche ältere Familie wurde, darüber wissen wir nichts. Wir könnenaber annehmen, daß sie eher größer war als in den Beispielen, die wir aus neuererZeit aus den Gebieten anführe» können, wo sich die ältere Familienverfassung bis zurGegenwart erhalten hat. In China und Indien umfaßt die in aneinander gebautenHütten wohnende Familie heute noch fast regelmäßig 16—40 Personen, die südslavischeZadruga oder Hauskommunion, deren mehrere ein Dorf ausmachen, hat in der Regel20—25 Mitglieder; ähnlich die russische Bauernfamilie vor Aufhebung der Leibeigen-schaft; Le Play fand noch neuerdings auf dem südfranzösischen pyrenäischen Bauernhöfedurchschnittlich 18 Personen versammelt; ebenso oder noch größer haben wir uns diedeutschen und französischen bäuerlichen Gemeinderschaften des Mittelalters zu denken, wiesie Heusler uns schildert. Der heutige isolierte alpine Bauernhof vereint oft noch12—18 Personen. Die Hälfte dieser Zahlen haben wir uns im Durchschnitt als Er-wachsene, als mitarbeitend zu denken. Dabei ist nicht zu vergessen, daß diese Beispieleteilweise keine fremden Elemente, sondern nur Verwandte umfassen. Wir erwähntenschon, daß die patriarchalischen Familien in älterer Zeit nicht leicht ihre Töchter her-geben wollten; der Sohn, der sich nicht halten ließ und abgeschichtet wurde, hatte sowenig wie die in eine andere Familie verheiratete Tochter einen Erbanspruch nach älteremrömischen Rechte. Auf die übrigen Mittel, die man anwandte, die Familie zusammen-zuhalten, können wir hier nicht eingehen; sie sind mannigfaltigster Art; in Tibet hatman die jüngeren Söhne im Hause festgehalten, indem man ihnen Teil an der Gattindes ältesten gab; in Skandinavien und auf dem pyrenäischen und deutschen Bauernhofezwingt man sie noch heute zur Ehelosigkeit. So ging es nirgends ohne Zwang und Ent-sagung, ohne harte Unterordnung vieler unter den Patriarchen ab. Die Frau, die Kinder,Sie Verwandten, die Knechte mußten gehorchen. Aber die Kraft der Familie war auchum so größer, je unerbittlicher die Herrschaft des xkrertamilias aufgerichtet war. Nichtumsonst waren die Römer stolz darauf, daß nirgends so weit wie bei ihnen die Gewaltdes Hausvaters gereicht habe.
Der Hausvater ist Regent, Nichter, Priester, Lehrer und Wirtschastsvorstand seinesHauses und seiner Familie, die nun in Sippe, Stamm und Staat als ein fast selb-ständiger, fast unantastbarer, auf sich ruhender Lebenskreis dasteht. Er vertritt dieFamilie allein nach außen, kauft und verkauft für sie, verteilt die Arbeit und diegewonnenen Güter nach innen. Frauen und Kinder sind ursprünglich rechtlos wie dieSklaven; sie werden gekauft und verkauft, ausgenützt und mißhandelt; aber es lag inder Natur der engen, stets wieder edle, sympathische Gesühle erzeugenden Hausgemeinschaftzwischen Mann und Frau, Eltern und Kindern, daß die Stellung von Frau undKindern trotz aller brutalen Gewalt des Mannes doch nach und nach eine bessere, auchrechtlich geschützte wurde. Der Frauenkauf, die Polygamie, die geringe Rücksicht aufindividuelle Gesühle bei der Verheiratung, das Straf- und Tötungsrecht des Mannesim Hause haben nicht gehindert, daß die patriarchalische Familienverfassung nach undnach das wichtigste Instrument nicht bloß sür den wirtschaftlichen, sondern auch sürden sittlichen Fortschritt wurde; „die Zwingherrschast des Hauses ist der älteste Adels-brief der Menschheit" (Riehl).
Neben Raub und Kauf der Frau treten sinnige Hochzeitsgebräuche und die religiöseFeier des Ehebündnisses, um die ersteren Formen später ganz zu verdrängen; diezuerst heimgeführte Frau erhält schon wegen der Bevorzugung ihrer Söhne eine höhereStellung, wird Beherrscherin im Hause. Der ursprünglich ihrem Vater gezahlte Kauf-preis fällt ihr zu; sie wird daneben mit einer Ausstattung von den Ihrigen, mit der
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